Die lärmgeplagten Bergedorfer

Bergedorfer Zeitung, 15. August 1924

Frei von „Knatterkasten“ war die Gegend von Hochallee und Hohlem Weg (heute Pfingstberg und Doktorberg), aber nicht frei von störenden Geräuschen. Als besonders lästig empfand der Leserbriefschreiber „K.“ das Gongschlagen, mit dem Kinder aufgefordert wurden nach Hause zu kommen. Ob sein Vorschlag „Statt Gongs tuns ja auch alte Gieskannen“ (2x sic!) wirklich eine Verbesserung herbeizuführen geeignet war, ist zu bezweifeln.

Bergedorfer Zeitung, 3. September 1924

Zum innenstadtnahen Häuserblock von Bahnstraße (heute Reetwerder), Ernst-Mantius- und (Alter) Holstenstraße kam der Lärm aus einer Vielzahl von Quellen: Eisenbahnzüge, Autos und Motorräder, frühmorgens Milchwagen, Wanderer „in aller Herrgottsfrühe“ und nächtens – wer seine Schlafräume zur Straße hin hatte, war schon arg geplagt.

Doch ein Schlafzimmer zur anderen Seite hin half auch nicht, denn dort verkündete morgens um vier Uhr ein Hahn durch „grelles, markerschütterndes Krähen“ den (bevorstehenden) Tagesanbruch und entzog so dem arbeitenden Bürger die Nachtruhe und dadurch die (Nerven-)Kraft zur volkswirtschaftlich so wichtigen Wertschöpfung, was aber den oder die Geflügelhalter nicht zu beeindrucken vermochte: Krähen liege nun einmal in der Natur eines Hahns.

Erstaunlich ist, dass es der Polizei offenbar wiederholt gelang, den Hahn zum Schweigen zu bringen, wenn auch jeweils nur für ein bis zwei Tage. Über ein Einschreiten der Stadtväter waren keine Meldungen zu finden. Ob der abschließende Hilferuf von „-nn.“ gänzlich ungehört verhallte oder ob Hilfe auf anderem Wege kam, ist nicht bekannt.

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Der entflohene spanische Fremdenlegionär in Sande

Bergedorfer Zeitung, 3. September 1924

Die jungen Männer aus Sande waren naiv – die spanischen Werber waren gewieft, und so fanden sich (mindestens) fünf junge Männer aus Sande als Soldaten der spanischen Fremdenlegion in Marokko wieder. Einer verlor bei den Kämpfen dort sein Leben, eventuell auch ein zweiter. Einem gelangen die Flucht und die Rückkehr – er wollte nun „über seine Erlebnisse und die Schrecken der spanischen Fremdenlegion“ berichten.

Bergedorfer Zeitung, 15. September 1924

Laut BZ waren die Männer über einen früheren spanischen Konsul in Hamburg für „Schutzarbeiten“ angeworben worden, nicht für eine Kampftruppe – und obwohl auch in der BZ mehrfach gewarnt worden war, zuletzt am 7. August 1924, gab es weiter freiwillige Meldungen, was mit Unwissenheit, Abenteuerlust und Naivität erklärt werden kann. Angeblich waren 3.000 Deutsche in dieser spanischen Legion; die Zahl der Deutschen in der französischen Fremdenlegion lag um ein Mehrfaches höher.

BZ, 10. September 1924

Guzeck (bzw. Guzek) wiederholte seinen Vortrag einige Tage später in Bergedorf – vermutlich war er selbst der Veranstalter, der (wie wohl vorher in Sande) Eintritt erhob. Die BZ berichtete weder über die eine noch über die andere Veranstaltung, auch nicht über den Vortrag eines „eingesessenen Sanders“ zu Jahresbeginn, der schon vor dem Weltkrieg zu seinen „Erlebnissen in der Fremdenlegion“ referiert hatte, wahrscheinlich in der französischen (BZ vom 29. Januar 1924).

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Der nächtliche Handbetrieb des Telefons

Bergedorfer Zeitung, 27. August 1924

Vor hundert Jahren war das Telefonieren gelinde gesagt etwas schwieriger als heute.

Offenbar gingen die Bergedorferinnen und Bergedorfer vor hundert Jahren lieber früh ins Bett statt spätabends oder gar nachts noch zu telefonieren – deshalb wollte die Post ihren erst 1919 eingeführten Fernsprechnachtdienst in Bergedorf wieder einstellen: die Einnahmen waren zu gering, um das Personal der Nachtschicht in der Telefonvermittlungsstelle bezahlen zu können. Für Hamburg-Altona plante die Post zwar die „Umwandlung des Handbetriebs in Selbstanschlußbetrieb“, aber das galt eben nicht für Bergedorf. Außerdem konnte man nicht von einem Münzfernsprecher von Hamburg aus mit Bergedorf und umgekehrt telefonieren, wie die Oberpostdirektion erklärte: „Eine Ausdehnung des Sprechbereichs der selbstkassierenden Sprechstellen im Fernsprechverkehr über 5 Kilometer ist leider aus Gründen betrieblicher und technischer Art nicht angängig.“ So stehe es in § 15, V der Fernsprechordnung (BZ vom 14. August 1924).

Für das Problem der „Fernsprechautomaten“ hatte die Post als Telefonbetreiber also keine Lösung, wohl aber für die Aufrechterhaltung des Nachtdienstes im Handbetrieb in Bergedorf: wenn mindestens ein Drittel der Telefoninhaber sich verpflichtete, eine Sondergebühr von 2,70 Mark im Quartal zu zahlen, könne der Dienst bestehen bleiben.

BZ, 10. Dezember 1924

Bergedorfer Zeitung, 8. Dezember 1924

So kam es dann auch, aber die Regelung war durchaus kompliziert: zum „Ortsnetz Bergedorf“ gehörte eben nicht nur die Stadt Bergedorf, sondern eine ganze Reihe Nachbarorte war ebenfalls an die Bergedorfer Vermittlung angeschlossen, z. B. Sande und Reinbek. Ob sich eine Mehrheit der Teilnehmer für den Nachtbetrieb ausgesprochen hatte oder ob das Quorum von einem Drittel nur knapp erreicht wurde, war nicht festzustellen. Zahlen mussten am Ende alle, sogar rückwirkend.

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Die Raubfischerei in der Bille

Bergedorfer Zeitung, 30. August 1924

Bergedorfer Zeitung, 30. August 1924

 

 

 

 

Das Fischereirecht für die Bille war verpachtet, und man kann die Pächter verstehen, die ja Geld für ihr Recht gezahlt hatten, dass sie „Raubfischerei“ nicht dulden wollten. Immerhin waren bereits 29 Personen wegen unbefugten Fischfangs angezeigt und „empfindlich“ bestraft worden – die von den Pächtern organisierten „Fischhüter“ waren also durchaus erfolgreich.

Bergedorfer Zeitung, 30. September 1924

Man kann davon ausgehen, dass jedes nicht-private Gewässer in der Hansestadt Hamburg, das sich als Lebensraum für Fische eignete, verpachtet war. Die Finanzdeputation, Vorgängerin der heutigen Finanzbehörde, ließ bei der Entstehung neuer öffentlicher Gewässer wie z.B. der Entwässerungsgräben in den Vier- und Marschlanden keine Zeit verstreichen, bis sie das Fischereirecht ausschrieb.

Nicht nur aus dem Wasser wurden gestohlen; auch Diebstahl von Tieren und landwirtschaftlichen Produkten gab es nach wie vor recht häufig (siehe z.B. den Beitrag zum Gurkendieb), sodass die Landherrenschaft ein nächtliches Betretungsverbot für Felder und Gärten erließ (BZ vom 11. August). In den stormarnschen Nachbardörfern wurden zahlreiche Bauern zu Feldhütern und Hilfspolizisten ernannt, elf allein im Dorf Lohbrügge (BZ vom 29. September).

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Herbstwetter im August

BZ, 22. August 1924

Bergedorfer Zeitung, 23. August 1924

Das Wetter in der zweiten Augusthälfte 1924 war offenbar richtig schlecht: In der Annonce des Sander Textilhauses von Wilhelm Wittenburg ging es ausschließlich um Wetterschutz-kleidung, und BZ-Redakteur Hanns Lotz schrieb gar blumig von einem „Probegastspiel des Herbstes“ – bei so einer Witterung auf der offenen Ladefläche eines Ausflugs-Lastwagens zu sitzen, war sicher kein Vergnügen. Aber eine Persenning hätte die Aussicht genommen und wäre so wohl mit dem Zweck der Fahrt nicht ideal zu vereinbaren gewesen. Ein Regenschirm hätte vielleicht dem Fahrtwind nicht standgehalten, und ein Regenmantel hätte nasse Beine oder Beinkleider zur Folge gehabt. Alles nicht optimal.

Bergedorfer Zeitung, 1. August 1924

BZ, 20. August 1924

Immerhin: Regenmäntel wurden in Bergedorf hergestellt, in der Bergedorfer Regenmantelfabrik in der Wentorfer Straße, mal mit, meist ohne Radium. Solche Gummimäntel waren nicht genäht, sondern verklebt – wenn das richtig gemacht war, konnte kein Wasser durchdringen (andererseits war das Kleidungsstück nicht besonders atmungsaktiv). Und wenn der Mantel ein Loch hatte, konnte man ihn zu Schröder in die Hassestraße bringen, der reparierte und reinigte.

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Der Gurkendieb

Bergedorfer Zeitung, 21. August 1924

BZ, 21. August 1924

Im Kirchwärder Ortsteil Sande (zwischen Zollenspieker und Howe) gab es wieder vermehrt Diebstähle von Gartenbau-erzeugnissen, sogar von „in Körben verpackten marktfertigen Waren“, die hinter den Häusern bzw. aus den Schuppen „wegstibitzt“ wurden. Über einen solchen Diebstahl erfuhren die BZ-Leserinnen und -Leser wohl aus zwei Gründen Näheres: man kannte Gustav Graveley, den Bestohlenen, als plattdeutschen Heimatdichter, und er setzte eine Annonce in die Zeitung, in der er den Gurkendieb aufforderte, zumindest die gestohlene Schiebkarre und die entwendeten Kiepen zurückzugeben – nach alter Vierländer Übung waren diese „gezeichnet“, d.h. mit den Initialen des Eigentümers versehen, so dass ein anderer sie nicht im Lichte der Öffentlichkeit nutzen konnte.

BZ, 26. August 1924

Graveleys nächstes Inserat verkündete einen Teilerfolg: die Karre war gefunden worden, aber: „Wo bleiben die Kiepen?“ Vielleicht zeigte der Dieb ein wenig Reue – aber wahrscheinlicher war es wohl, dass die acht Kiepen mit Gurken per Karre zu einem Boot geschoben worden waren: die Gurken kamen aus verladungspraktischen Gründen mit ihren Kiepen an Bord, die Karre in ein nahegelegenes Gebüsch, und die Kiepen wurden letztlich „entsorgt“.

Bergedorfer Zeitung, 29. August 1924

Man war misstrauisch geworden in Vierlanden, und als drei Männer spätabends unter freiem Himmel in einer Erdsenke schlafend bemerkt wurden, wurde ein „ansehnlicher Trupp“ von Einheimischen mobilisiert, die die Schläfer mit Ohrfeigen und mit anderen rüden Mitteln aus dem Schlaf rissen, nur um festzustellen, dass die drei „ehr- und tugendsame Einwohner des Ortes“ waren, mit denen man dann ein feuchtfröhliches Friedensfest beging. (Ob der Vorfall sich am Kirchenheerweg in Kirchwärder oder am Neuengammer bzw. Curslacker Heerweg ereignete, ist nicht überliefert.)

Bergedorfer Zeitung, 17. September 1924

Einen Schritt weiter auf der Suche nach den Dieben kam man einige Wochen später wiederum in Kirchwärder-Sande. Die Spur führte laut BZ zum „überelbeschen“ Hoopte, doch die im Bericht genannten „eifrigen Bemühungen der Polizei“ blieben erfolglos – zumindest gab es keine Erfolgsmeldungen.

Ein (sehr schwacher) Trost blieb den Vierländern: ihre Tomaten, Gurken etc. waren frisch und von guter Qualität – sonst wären sie nicht geklaut worden.

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„Der Kreis“ und seine Probleme

Bergedorfer Zeitung, 14. August 1924

Wie sich herausstellen sollte, lief nicht alles rund bei dem „Kreis“, der Bergedorf mit guten Theateraufführungen neuerer und neuester dramatischer Literatur versorgen wollte.

In der BZ war „Der Kreis – Deutsche Kleinkunst“ erstmals im Frühjahr aufgetaucht, als der „vierte Abend“ des Vereins in Hitschers Gesellschaftshaus angekündigt wurde, mit der Spielfolge: Hans Sachs: Die Rockenstube – Der dumme Baumann – Boßdorf: Schattenspeel. (Eine Aufführungskritik war nicht in der BZ zu finden.) Generell ging es dem „Kreis“ laut redaktionellem Werbetext um „die Notwendigkeit eines neuen gesunden Volksbewußtseins im Sinne einer Rückkehr zu den Quellen, aus denen der uns angeborene Geist unerschöpflich Kraft und Heiterkeit spendet“ (BZ vom 11. April).

Ob nun – abgesehen von Ibsens „Gespenstern“ – die im zweiten Halbjahr aufgeführten Stücke wirklich dramatisch hochwertig waren, sei dahingestellt: Wilhelm von Scholz: Der Wettlauf mit dem Schatten – Heinrich Lautensack: Die Pfarrhauskomödie – Am Teetisch, Lustspiel v. Karl Sloboda. Es stand aber alles nicht unter einem guten Stern: mehrfach wurde das Lokal gewechselt – von Hitscher über Portici zum eher abgelegenen Kratzmann in der Brunnenstraße –, eine Aufführung musste wegen Erkrankung eines Darstellers abgebrochen werden, eine andere wurde auf einen neuen Termin gelegt, wiederum wegen Erkrankung eines Darstellers (BZ vom 18. September, 13. Oktober, 9., 12. und 20. Dezember). Eine kreisinterne Aufführung verlief offenbar problemlos; sie wurde dann öffentlich als Wohltätigkeitsabend für Opfer eines Hausbrands am Kuhberg wiederholt (BZ vom 18., 19. und 20. Dezember); über die Aufführung, ihren Besuch und den Ertrag für die Abgebrannten war nichts  zu erfahren.

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„Quer durch die Elbe“, Hühschwimmen und andere Wettkämpfe

Bergedorfer Zeitung, 13. August 1924

Turnvereine aus dem ganzen Kreis Norden im Deutschen Turnerbund kamen zum Schwimmen – allein über 70 Schwimmerinnen und Schwimmer durchquerten die Elbe von Geesthacht nach Marschacht (zurück ging es wahrscheinlich per Boot). Außer diesem Freiwasserschwimmen gab es auch Bahnwettbewerbe im Hafenbecken, und zumindest da gab es einen Regelverstoß: ein Schwimmer des Sander Turn- und Spielvereins von 1892 hatte „gestippt“ und wurde „distanziert“ (BZ vom 12. August 1924), also einige Plätze zurückgesetzt. Worin genau die Regelverletzung lag, konnte nicht herausgefunden werden.

Bergedorfer Zeitung, 21. August 1924

Ansonsten war laut BZ-Bericht alles „aufs schönste verlaufen“. Eine Dame aus Hamburg wäre zwar fast in der Elbe ertrunken, doch sie wurde durch vier jugendliche Schwimmerinnen des TV Gut Heil, die ihren Wettkampf bereits beendet hatten, gerettet: Ende gut, alles gut, und das Beinahe-Unglück war ja auch nicht Bestandteil des Schwimmfestes.

Die Geesthachter Schwimmer reisten mehrfach zu Wettbewerben anderer Turner-Schwimmvereine, nicht immer mit dem erhofften Erfolg: in Pinneberg wurden zwei von ihnen „wegen Kopfwendungen disqualifiziert“ (BZ vom 23. Juli 1924). Gegen welche Regel sie verstoßen hatten, war nicht herauszufinden. Beim vierten Gauschwimmfest des Hamburger Turngaues in der Bergedorfer Badeanstalt gewann der Geesthachter Friedrich Köchel in der Klasse Turner Anfänger 100 m das „Hühschwimmen“ (BZ vom 16. Juli 1924) – dieser Schwimmstil „Hand über Hand“ kann als eine Vorform der Crawl- oder Kraultechnik angesehen werden, wie der Deutsche Schwimmverband schreibt (siehe auch eine Seite zu Kurt Bretting). Das ebenfalls in Bergedorf durchgeführte „Seitenschwimmen“ praktizierte laut Wikipedia bereits Julius Caesar.

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Die Sand- und Lehmgruben auf dem Gojenberg

Bergedorfer Zeitung, 6. August 1924

Unterhöhlte Sandmassen können abstürzen, und das wurde August Netzebandt zum Verhängnis. Er war mit anderen Arbeitern damit beschäftigt, auf dem Gojenberg Sand abzugraben, und er wurde verschüttet. Zwar konnten seine Kollegen den Schwerverletzten bergen, aber er starb an den Folgen des Unfalls (BZ vom 12. und 13. August 1924). Zwei Jahre vorher waren zwei spielende Jungen an einer anderen Stelle bei einem Höhleneinsturz unter dem Sand begraben worden und erstickt (BZ vom 20. Juli 1922).

Sowohl die Karte 1875 als auch die Karte 1904 zeigen durch die Höhenlinien, wie steil der Geesthang an der Brunnenstraße östlich des Jungfernstiegs abfiel, und auch heute noch ist dies erkennbar. Die Karte 1875 weist gegenüber der Holtenklinke (an der Einmündung des Curslacker Heerwegs) eine „Sandkuhle“ aus, die aber nicht die einzige war. Eine Karte von 1910 zeigt etwas westlich davon eine weitere Grube (bezeichnet mit „Kgr.“) sowie nördlich der Rothenhauschaussee die Biehlsche, später Blohmsche Ziegelei („Zgl.“)

Es gab aber noch mehr Gruben auf dem Gojenberg, und nicht nur die Bergedorfer durften dort Sand und Ton abbauen, sondern auch die Vierländer, die dazu laut Georg Staunau das „durch unvordenkliche Übung erworbene und durch Vertrag festgelegte Recht“ hatten. Dieses Recht bestand bereits 1818, als der „herrschaftliche“ Gojenberg an Bergedorf übertragen wurde, und 1898 wurde nach diversen Streitigkeiten eine Vereinbarung zwischen der Stadt Bergedorf und den Vierländer Gemeinden geschlossen (Wortlaut siehe Bergedorfer Zeitung vom 2. März 1905), in der die Lage von sechs Gruben zur Gewinnung von Lehm und Sand beschrieben wurde. Die Vereinbarung befindet sich laut Online Recherche im Staatsarchiv Hamburg (https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?ID=3311433); ob die in der Vereinbarung genannte Karte in der Archiveinheit vorhanden ist, lässt sich Online nicht feststellen. Zu den möglicherweise interessanten Ortsbezeichnungen für Grube Nr. IV „an der Dirksenquelle, sogenannte Judenkuhle“ wurde in der Bergedorf-Literatur nichts gefunden; nur die ungefähre Lage zwischen Holtenklinke und Ziegelei lässt sich angeben, und auch eine BZ-Meldung vom 28. Mai 1914 zu Grube IV hilft nicht weiter.

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Keine Ferkel als Handgepäck in der Bahn!

Bergedorfer Zeitung, 6. August 1924

Offenbar hatte es Probleme gegeben, und die Bahn musste ihre Fahrgäste daran erinnern, dass die Mitnahme von Ferkeln als Traglasten, also Handgepäck, nicht erlaubt war. Die Zeitungsmeldung gibt aber zu Fragen Anlass: wäre die Mitnahme eines sehr kleinen Lamms oder Zickleins zulässig gewesen, solange das Tierchen auf dem Schoße verblieb? Und warum war nur für einen kleinen Hund „die tarifmäßige Beförderungsgebühr zu entrichten“, nicht aber z.B. für große Katzen oder Kaninchen? Vogelhändler hätten sicher gern gewusst, was als „kleiner Vogel“ anzusehen war: fielen Tauben, Hühner, Enten und/oder Gänse, die man ja in Käfigen transportierte, in die erlaubte und beförderungsgebührenfreie Kategorie des Kleinvogels?

Bergedorfer Zeitung, 16. Oktober 1924

Eine weitere Meldung konnte diese Fragen nicht ausräumen – immerhin war ihr zu entnehmen, dass in der 1. bis 3. Wagenklasse das Handgepäck maximal 25 kg wiegen durfte, was sicher für mehr als einen kleinen Hund gereicht hätte. Das Höchstgewicht für die 4. Klasse ist hier nicht erkennbar, aber es dürfte bei 50 kg gelegen haben.

Die heutigen Vorschriften sind klassenlos. Bei der Deutschen Bahn muss für größere Hunde, die anzuleinen und mit Maulkorb zu versehen sind, ein Zusatzticket Hund gelöst werden; Hunde und Katzen in Behältnissen sind frei. Die HVV-Beförderungsbedingungen  (§ 12) sind etwas komplizierter. Ferkel, Vögel und dergleichen werden nicht genannt.

Bergedorfer Zeitung, 6. August 1924

Übrigens war die Schweinehaltung in der eigenen Wohnung schon damals unzulässig, wie der Vorfall aus Sande zeigt.

 

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