Hier gab es als kostenlose Zugabe einen hübschen Gummiball, dort allerliebste Spielwaren (Gebr. Bernau, BZ vom 29. November), woanders ein Paket weiße oder braune Weihnachtskuchen (Langhans, BZ vom 3. Dezember), alles gekoppelt an einen Einkauf zu einem angegebenen Mindestgeldbetrag. Im Kaufhaus Biebler gab es 100 Gramm feinste Schokolade: „Beim Einkauf von je 6 Mark erhalten Sie je eine Tafel im Werte von 50 Pfg. kostenlos.“ (BZ vom 28. November). Bei einem Einkauf für 20 Mark gab es im Kaufhaus Kröger (Zollenspieker) Waren im Wert von 3 Mark „nach beliebiger Wahl des Kunden“ (BZ vom 1. Dezember). Andere gaben einen Rabatt bei Barzahlung (Fibiger in Sande, BZ vom 27. November).
Aber nicht jedes Geschäft beteiligte sich an dieser Art des Wettlaufs um Kundschaft: der Bergedorfer „Eisenkrämer“ Hartig Eggers machte aus seinem Verzicht auf Rabatt und Gratiszugabe sogar ein Verkaufsargument und unterstellte den Wettbewerbern, Waren minderer Qualität anzubieten. Dabei wandte er sich u.a. gegen das vom Kaufhaus Frank & Nielsen angebotene Gratis-Aluminiumgeschirr.
Das Zugaben-Phänomen war nicht auf Bergedorf begrenzt: die Hamburger Detaillistenkammer nannte es „psychologisch verständlich“, dass Einzelhändler versuchten, so ihren Absatz zu steigern, doch „Das Rabatt- und Zugabewesen bedeutet eine Verschleierung der Preisgestaltung“ und sei im Interesse der Verbraucher abzulehnen (BZ vom 12. Dezember).