Ein Marder ist laut Digitalem Wörterbuch der deutschen Sprache ein „mittelgroßes oder kleines braunes Raubtier, meist mit sehr gestrecktem, reich und fein behaartem Körper, das als diebisch gilt, weil es auch Geflügel erbeutet“ – vor 100 Jahren bezeichnete die BZ Fahrraddiebe, also zweibeinige Räuber, die vor allem im Schutz der Dunkelheit operierten, als Fahrradmarder (siehe z.B. BZ vom 12. April). Geht man nach den Zeitungsmeldungen des Jahres, so traten nur menschliche Marder in Erscheinung, keine tierischen.
Die „Marder“ aller Arten waren aber nicht die einzigen, die Hühnern nachstellten: auf dem Lande war es nicht unüblich, Hühner frei laufen zu lassen – doch wenn das Federvieh Grundstücksgrenzen ignorierte, konnte es in Gefahr geraten, wobei – siehe Anzeige links – ein „gerichtliches“ Vorgehen gegen den Halter die mildere Variante war, was die als nicht hochintelligent angesehenen Tiere nicht zu Verhaltensänderungen bewogen haben dürfte. Das Erschießen von grenzüberschreitendem Geflügel – siehe Anzeige rechts – war eine Radikallösung, deren Rechtmäßigkeit zu bezweifeln ist.
Ihres Lebens zunächst einigermaßen sicher sein konnten diejenigen Hühner, die bei der alljährlichen Ausstellung des Bergedorfer Geflügelzüchtervereins prämiert wurden, immerhin erhielten ca. 40 von ihnen Ehrenpreise (BZ vom 8. Dezember). Das Deutsche Reichshuhn war nicht unter den Ausgezeichneten, wohl aber „goldhalsige deutsche Zwerge“, worüber hier nicht philosophiert werden soll.