Der Wohnungsmangel in Bergedorf herrschte 1924 weiter: Wohnungsbau hatte es in den Vorjahren nur in bescheidenem Umfang gegeben, und so stand weiter die Mangelverwaltung im Vordergrund, die zunächst mit städtischen Zuzugssperren, dann mit Zwangseinquartierungen, Abriss- und Zweckentfremdungsverboten versuchte, die Lage in den Griff zu bekommen. Einen freien Wohnungsmarkt gab es ausschließlich für privat finanzierte Neubauwohnungen – alles andere ging nur mit behördlicher Zustimmung, und dafür wurde nun eine Verwaltungsgebühr fällig: wenn sich zwei Wohnungsinhaber einig waren, dass sie ihre Wohnungen tauschen wollten, mussten sie aufs Wohnungsamt: dort mussten die beiden Tauschwilligen einen Antrag stellen und jeder 1 Mark zahlen. Dann begann die amtliche Prüfung, ob das Vorhaben genehmigungsfähig war (Wohnberechtigung in Bergedorf? Zahl und Größe der Zimmer in Relation zur Personenzahl? Versteckte oder offensichtliche Mieterhöhung? etc.). Stimmte das Amt schließlich zu, waren von beiden je 4 % der Jahresmiete (abzüglich der bereits gezahlten jeweils 1 Mark) zu entrichten.
Die Zahl der Tauschanzeigen schien sich durch die rückwirkend zum 1. Februar eingeführte Gebühr nicht wesentlich zu ändern: vor der Bekanntmachung gab es elf Tauschgesuche, am Tage der Bekanntmachung zwei, und danach zwölf.
Warum gelegentlich das Wohnungsamt selbst als Inserent auftrat, ist nicht sicher: aus der Annonce vom 9. Februar kann man schließen, dass das Wohnungsamt versuchen wollte, bestimmte Personen nach Bergedorf zu holen und dafür Wohnungen freizumachen, aus der vom 16. Februar, dass es offenbar im städtischen Interesse lag, jemanden bzw. eine Familie aus Cuxhaven in Bergedorf unterzubringen.