Wohnungsprobleme

BZ, 29. Mai 1923

Es war eine Folge der Wohnungszwangswirtschaft, dass das Wohnungsamt Bergedorf das Belegungsrecht für Wohnungen in der Stadt Hamburg hatte – als Mieter kamen folglich nur Menschen in Frage, die „in Bergedorf wohnungsberechtigt“ waren und durch ihren Wegzug nach Hamburg die Knappheit in Bergedorf etwas abmilderten.

In Bergedorf fehlten über 700 Wohnungen (BZ vom 26. Mai), der Neubau war praktisch zum Erliegen gekommen: obwohl alle Mieter eine „Wohnungsbauabgabe“ von 10.000 % auf die Friedensmiete zahlen mussten, war von diesem Geld laut Bürgermeister Wiesner lediglich der Bau von fünf Kleinwohnungen zu finanzieren, außerdem Wohnungsteilungen, die Zwangseinquartierungen ermöglichen sollten. Weiterer vermietbarer Wohnraum sollte mit einer „Freimachungsprämie“ von bis zu einer Million Mark an „zusammenziehende oder nach auswärts verziehende Personen“ mobilisiert werden: man hoffte auf zehn derartige Fälle. (BZ vom 14. und 18. Mai, Wortlaut der Verordnung siehe BZ vom 9. Juni).

BZ, 19. Mai 1923

Immerhin: die Stadt Bergedorf wollte bauen, der Bau von Wohnungen wurde ausgeschrieben, leider in der Bekanntmachung nicht quantifiziert. Magistrat und Bürgervertretung beschlossen, „ein Doppelwohnhaus auf dem städtischen Grundstück am Gojenbergsweg“ zu errichten (BZ vom 12. Juni), das wohl auch realisiert wurde – der Bürgervertreter Hinrichs nannte dieses Gebäude abschätzig „eine elende Kate“ (BZ vom 1. September).

 

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