Schon im Januar 1924 hatte es so heftig und dauerhaft gefroren, dass man trockenen Fußes die Elbe queren konnte: unter anderem auf der „Eisbrücke“ beim Zollenspieker herrschte „reger Verkehr über das Eis“ (zum Thema Eisbrücke und Elbfähre unten mehr), doch das Vergnügen wurde bald durch die von aus Harburg operierenden Eisbrecher zunichte gemacht, über deren fortschreitendes Zerstörungswerk die BZ fast täglich berichtete (BZ vom 12., 15., 17., 18., 22. und 23. Januar).
Im Februar kam eine neue Kältewelle, erneut fror die Elbe zu, und es wurde gefährlich für die Deiche und die Menschen, die dahinter lebten: beim Zollenspieker schob sich das Treibeis an der Deichböschung hoch, ein großer Schleppkahn lag auf der Höhe der Deichkrone, die Eismassen zerstörten Landungsbrücken der Elbdampfer – sicher beeindruckend anzusehen, aber die „vielfach zerrissene und zerklüftete Eisdecke“ machte das Betreten des Eises höchst risikoreich.
Unterhalb des Zollenspiekers, also stromabwärts, gab es mehrere „Eisstopfungen“, d.h. das Eis reichte bis zum Grund des Stroms. Oberhalb dieser Barriere stieg folglich der Wasserstand und die Deiche gerieten in Gefahr – von Freitag bis Sonntag dauerte der Einsatz der Eisbrecher, dann hatten sie es geschafft, das Packeis in Bewegung zu bringen, und die Wassermassen flossen mit dem Treibeis Richtung Hamburg und Harburg.
Die bisher letzte derartige Eisstopfung in der Tideelbe gab es Anfang 1987, auch wieder in der Norderelbe, wie im Buch über den Zollenspieker (S. 92-93) nachzulesen: die Lage war bedrohlich, aber die Katastrophe blieb aus.
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Elbbrücken gab es 1924 nur im Bereich Hamburg-Harburg und bei Lauenburg; alle Flussquerungen dazwischen wurden mit Fähren bewerkstelligt, und die Fährpächter hatten nicht nur das Recht, diesen Verkehr zu betreiben, sondern sie mussten – und wenn die Elbe zufror, mussten sie eben Eisbrücken anlegen, wie Hermann Schween, Der Zollenspieker, in: [Begleitbroschüre zur] Jubiläums-Gartenbau-Ausstellung in Zollenspieker vom 9.-12. Sept. 1927, S. 46-48, schrieb. Die Wege über das Eis wurden markiert – ein Foto in Vierlande, Band 2, S. 112, zeigt eine solche Markierung mit Zweigen.
Der Fährmann durfte seit alters her für die Brückenbenutzung etwa den halben Wintertarif verlangen, wie der im Zollenspieker-Buch (S. 116) wiedergegebene Fährtarif von 1721 zeigt. Im Vierlande-Buch schrieb Hermann Timmann (S. 123) über die Fähre Altengamme – Stove in den 1940er Jahren entsprechendes, und eine solche Regelung galt auch für die Fähre Geesthacht-Niedermarschacht (BZ vom 14. März 1921).
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Die Begleitbroschüre zur Jubiläums-Gartenbau-Ausstellung ist offenbar in keiner öffentlichen Bibliothek vorhanden. Sie wurde mir genauso wie das Foto des Autos auf dem Elbe-Eis von Söhnke Marquardt aus seiner umfangreichen Sammlung für diesen Blog-Beitrag zur Verfügung gestellt. Ich bin ihm zu großem Dank verpflichtet.