Wohnungsnot und kein Ende

Mit Zwangseinquartierungen sollte die Wohnungsnot nun bekämpft werden, nachdem die  Zuzugssperre für verfassungswidrig erklärt worden war.

Bergedorfer Zeitung, 24. September 1919

Bergedorfer Zeitung, 30. September 1919

 

 

 

 

 

 

 

Zweitwohnungen auf Hamburger Gebiet wurden damit für unzulässig erklärt; sie „gelten als unbenutzt und können vom Bezirkswohnungskommissar in Anspruch genommen werden.“ Und wer in einer großen Wohnung lebte, musste damit rechnen, dass „entbehrliche Teile“ abgeteilt und Wohnungslosen zugeteilt wurden. Freiwerdende Wohnungen musste der Eigentümer melden, und dann erhielt die Gemeinde für acht Tage das Recht, einen Wohnungssuchenden einzuweisen – wenn es dabei Streit über die Miethöhe gab, entschied die Mieteschlichtungsstelle (BZ vom 17. Oktober). Unter Strafe gestellt wurden auch die Zusammenlegung von Wohnungen und deren „Außerstandsetzung“ durch Entfernen von Öfen oder Herden (BZ vom 6. Oktober).

Die administrative Maßnahme sollte praktisch ganz Hamburg betreffen: durch die Formulierung „im Bereich des Vororts-Eisenbahnverkehrs“ gehörte die Stadt Bergedorf unzweifelhaft dazu, aber die Auslegung erfolgte offenbar großzügig: nicht nur das von der BGE, einer Privatbahn, erschlossene Geesthacht wurde dazu gezählt, sondern auch z.B. Ochsenwärder, das lediglich Aussicht auf einen Bahnanschluss hatte (siehe den Beitrag Die Hamburger Marschbahn und BZ vom 5. Dezember).

Meldungen über Wohnungsmangel gab es aus allen Gemeinden der Vierlande, in denen auch die Zwangseinquartierung eingeführt wurde, am detailliertesten aber aus Bergedorf: „in vielen Fällen“ seien Strafen wegen unterlassener Meldung freier Wohnungen verhängt worden, zudem seien oft Vermietungen an Auswärtige erfolgt, sodass Bergedorfer Wohnungssuchende nicht zum Zuge gekommen seien. Der Magistrat untersagte den Abbruch von Wohnhäusern, ihre Zweckentfremdung und die Zusammenlegung von Wohnungen (BZ vom 25. November), mit dem Bau zusätzlicher Wohnungen ging es aber nicht voran.

BZ, 1. Dezember 1919

BZ, 3. Dezember 1919

Erstaunlicherweise berichtete die BZ nicht über Proteste gegen die neuen Regelungen, obwohl sie sonst dem Grundeigentümerverein und seinen Anliegen breiten Raum widmete, aber beliebt waren eingewiesene Mieter wohl nicht: zum Jahresende häuften sich Anzeigen, in denen möblierte Zimmer angeboten wurden (wohl, um die Belegung der Wohnung zu steigern), und Wohnungssuchende stellten klar, dass sie nicht irgendwelche dubiosen Wohnungslosen waren.

Der Erfolg des dichterischen Problemlösungsbeitrags ist fraglich:

Bergedorfer Zeitung, 11. Oktober 1919

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