Das war eine freudig stimmende Nachricht für alle Radfahrer: hatten sie bisher beim Radeln einen persönlichen amtlichen Ausweis benötigt und ihn im gegebenen Fall einem kontrollierenden Polizisten vorzeigen müssen, so sollte die Karte und die mit ihr verbundene „überflüssige Belästigung“ fürderhin entfallen. Das entlastete die Bergedorfer Stadtverwaltung wie alle anderen Gemeindebehörden, die die Ausweise hatten ausstellen müssen.
Die Radfahrerkarten waren 1916 eingeführt worden: im Krieg untersagte der Staat das Radfahren zu Sport- und Vergnügungszwecken (siehe den Beitrag Kein Radrennen), und alle Radfahrer mussten eine Genehmigung zum Radfahren beantragen, die nur erteilt wurde, wenn die Benutzung aus beruflichen bzw. geschäftlichen Gründen erforderlich war (BZ vom 11. August 1916).
Die Zeit der Ersatzbereifung war längst vorüber – nicht einmal einen Monat nach Kriegsende war das Radfahren generell wieder freigegeben worden, auch mit Gummibereifung (BZ vom 7. Dezember 1918) – die Ausweispflicht bestand aber offenbar weiter bis 1922.