Der PR-Artikel der Hamburger Schulbehörde sollte zeigen, wie großzügig die Behörde war: die Erhebung von Schulgeld sei sozial gerecht. Dessen völlige Abschaffung würde die Eltern mit hohen Einkommen unangemessen entlasten, denn der Betrag von 48 Mark im Quartal für den Besuch einer höheren Schule, also eines Gymnasiums oder Lyzeums würde ja nur von diesen gezahlt – Eltern mit geringeren Einkommen erhielten je nach Einkommenshöhe und Kinderzahl der Familie Ermäßigungen oder Befreiungen, außerdem zahlte der Staat Unterhaltsbeihilfen für besonders Bedürftige (BZ vom 15.12.1925). Deshalb könne man nicht sagen, dass „die höheren Schulen nur Standesschulen und ein Privileg der Begüterten seien“.
Die von der Oberschulbehörde mitgelieferten Zahlen sollten die Argumentation untermauern: nur für ein knappes Drittel der Schüler und Schülerinnen wurde der volle Gebührensatz entrichtet, ein knappes Viertel war völlig befreit – dabei muss man aber sehen, dass neben geringerer Einkommenshöhe auch eine höhere Kinderzahl zu Reduzierungen führte. Aus den Zahlen ist also keine soziale Durchmischung abzuleiten – immerhin gab es höhere Schulen auch in einkommensschwachen Stadtteilen wie Rothenburgsort (8% Vollzahler, fast 50% Schulgeldfreie).
Gern wüsste man, wie die Verhältnisse von Voll-, Teil- und Nullzahlern an Hansa- und Luisenschule in Bergedorf waren, doch diese Zahlen wurden nicht veröffentlicht. Die Schulgebäude lagen jedenfalls in den „besseren“ Gegenden.

