Der verschlammte Blickgraben

BZ, 15. September 1920

Die Bekanntmachung des Magistrats ließ sicher eine Reihe von Bewohnern der Bergedorfer Altstadt aufstöhnen: die Anlieger des den historischen Kern der Stadt umgebenden Blickgrabens wurden aufgefordert, den Graben wieder auf die vorgeschriebene Tiefe zu bringen.

Die Rechtsgrundlage war eine Verordnung von 1852, die also den Wechsel von der beiderstädtischen zur hamburgischen Verwaltung ebenso überdauert hatte wie die Reichsgründung, den Weltkrieg und die Revolution.

undatierte Ansichtskarte, frühes 20. Jahrhundert

In der Zeit vom 20. bis 25. September sollten die Arbeiten durchgeführt werden, denn so lange wurde kein Wasser in den Blickgraben eingeleitet, was nicht nur die Ausbaggerung per Schaufel und Eimer erleichterte, sondern auch die Kontrolle durch die Stadt ermöglichte.

Bergedorfer Zeitung, 18. September 1920

 

In so einer Situation ruft der Bürger gern nach der öffentlichen Hand: sie solle die beschwerliche Aufgabe übernehmen, zumal es ja überwiegend nicht die Anlieger seien, die das Gewässer verschmutzten. Sie könne doch die „vielen beschäftigungslosen jungen Burschen“ einsetzen, deren Arbeitslosenunterstützung nur etwas aufgestockt werden müsse. Die BZ unterstützte dies in einem Artikel vom 1. Oktober, in dem es hieß, dass diese Bürgerpflicht „nach Ansicht der davon Betroffenen unserem republikanischen Zeitalter durchaus nicht mehr angepaßt ist und daher auf Kosten der Allgemeinheit ausgeführt werden sollte.“

An dieser Entlastung der Grundeigentümer hatte die Stadtverwaltung kein Interesse, was nicht wirklich überrascht. Immerhin gewährte sie eine Fristverlängerung bis zum Monatsende (Bekanntmachung in der BZ vom 25. September), was an den zu entsorgenden Mengen an „Schlamm usw.“ gelegen haben mag, denn die turnusmäßige Reinigung war wegen des Weltkriegs unterblieben.

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