Der gefährdete Maulwurf

Bergedorfer Zeitung, 23. März 1920

Der Maulwurf hat viele Feinde, die man in zwei Gruppen zusammenfassen kann: zum einen die Fressfeinde, d.h. Eulen und andere Vögel, Füchse, Marder usw. Die andere Gruppe bilden die Menschen, und an letztere richtete sich der Appell der BZ zum Schutz des Maulwurfs.

Die Hauptbedrohung des Maulwurfs resultierte vor hundert Jahren aus seinem eigenen Fell: schon Ende 1919 wurden Maulwurffelle mit 3 Mark bezahlt (siehe den Beitrag über einen Bergedorfer Fellhändler). Derselbe Händler bot im Frühjahr 1920 bis zu 16 Mark und setzte sogar Geldprämien für die drei erfolgreichsten Einlieferer aus:

Bergedorfer Zeitung, 25. Februar 1920

Bergedorfer Zeitung, 16. März 1920

 

 

 

 

 

 

 

Bergedorfer Zeitung, 6. März 1920

Noch bevor es zur Auszahlung kam – die drei Erstplatzierten hatten zusammen 549 Felle gebracht – regte sich Protest im Sprechsaal der BZ: den Maulwurf „zu töten, ist ein Verbrechen und eine Kulturschande zugleich.“

Heute ist der Maulwurf vor menschlicher Nachstellung als einheimisches wild lebendes Säugetier gesetzlich geschützt: § 44 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit Anlage 1 zu § 1 der Bundesartenschutzverordnung regelt dies. Für 2020 hat ihn die Deutsche Wildtier Stiftung sogar zum Tier des Jahres gekürt und setzt in dieser Rubrik den Link auf einen „Maulwurf-Steckbrief“ mit detaillierten Informationen – ob der Begriff Steckbrief angesichts der früheren (und auch heutigen) Verfolgung glücklich gewählt ist, sei dahingestellt.

Mitteilungen der Landherrenschaften Nr. 12 vom 21. März 1920, S. 65

Der Text des eingangs wiedergegebenen Aufrufs zum Schutz des Maulwurfs war nicht in der Redaktion der BZ verfasst worden: die BZ hatte ihn aus der aktuellen Ausgabe der amtlichen „Mitteilungen der Landherrenschaften“ übernommen – und dort wurde die Quelle genannt, aus der geschöpft worden war: „Reichs-Gemüse- und Obstmarkt“ war das Amtsblatt der Reichsstelle für Gemüse und Obst.

 

 

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