Sollte die Veranstaltung „zum Gedächtnis unserer gefallenen Helden“ sein, wie Bergedorfs Militärvereine sagten – oder ein „Allgemeiner Volkstrauertag“, so der Kirchenvorstand zu Sande – oder etwa eine „Heldengedenkfeier am Nationaltrauertag“, wie mehrere rechtsgerichtete Organisationen sie bezeichneten? Der Streit um das Gedenken dauerte fort, mit neuen Nuancierungen.
Zum ersten Male sollte im ganzen Deutschen Reich an ein- und demselben Tag, dem 1. März 1925, ein Volkstrauertag begangen werden, bei dessen Vorbereitung der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die Federführung innehatte (BZ vom 17. und 22. Januar). Die Kirchen beteiligten sich wie in Sande und sammelten Geld zugunsten der Hinterbliebenen und der Kriegsgräberfürsorge, aber diesem Fokus und dieser Form des Gedenkens wollten sich rechtsgerichtete Vereine wie der Stahlhelm und Jung-Bergedorf nicht anschließen: sie riefen zur gleichen Stunde zu einer Heldengedenkfeier auf, bei der es primär um die Verehrung von Vorbildern ging, wie der Bericht der BZ zeigt (BZ vom 2. März 1925).
Nebenbei bemerkt: wie Mitglieder des Bergedorfer Offiziervereins, die auch einem Militärverein angehörten, das Dilemma der gleichzeitigen Veranstaltungen lösten, ist unbekannt.
Der Hamburger Senat unterstützte den Volkstrauertag durch die Anweisung, dass öffentliche Gebäude halbmast zu flaggen hätten. Er konnte sich aber „aus wirtschaftlichen Gründen“ nicht dazu durchringen, Lustbarkeiten für den 1. März zu untersagen (BZ vom 24. Februar), und so fanden in Bergedorf mehrere Tanzveranstaltungen, ein Kegelsportwerbetag sowie Filmvorführungen statt (Anzeigen in der BZ vom 27. Februar).