Es wird bei manchen einiges Zähneknirschen gegeben haben bei dem Beschluss, die Denkmäler für Kaiser Wilhelm I. und den kaiserlichen Reichskanzler Otto von Bismarck nicht zu beseitigen – aber wenn man „schwere rechtliche Nachteile für die Stadt“ vermeiden wollte, musste man sie stehen lassen.
Die Forderung nach „Beseitigung und Vernichtung“ war 1922 aus der Arbeiterbewegung erhoben worden, ebenso die nach Änderung von Straßennamen (siehe den Beitrag zum Streit um die Straßennamen), und während die Umbenennungen von Magistrat und Bürgervertretung beschlossen wurden, wurde die „Denkmalsfrage“ einer Kommission überwiesen, die nun ihren Bericht vorlegte: die Beschlüsse der Stadtväter von 1889 und 1905, die privat finanzierten Denkmäler „in Obhut und Pflege“ der Stadt zu übernehmen (BZ vom 22. Juli 1922), könnten im Falle des Abräumens zu Schadensersatzansprüchen führen, auch gebe es Einsprüche des Denkmalschutzes und der Baupflege gegen ein solches Vorhaben.
So blieb das Kaiser-Wilhelm-Denkmal also Bergedorf erhalten, wenn auch sein Standort die neue Bezeichnung „Schloßstraße“ erhalten hatte, was 1924 bei anderen Mehrheitsverhältnissen wieder rückgängig gemacht wurde. Das Bismarck-Denkmal wurde Jahrzehnte später in den Schlosspark versetzt, als die 1923 geäußerten Bedenken offenbar keine Rolle mehr spielten.
Noch heute hört und liest man in Bergedorf gelegentlich Kritik an den Denkmälern und den Umgang mit diesen.