Das Verbot hypnotischer Vorführungen

BZ, 16. März 1921

Das sollte den Veranstaltungskalender in Bergedorf schwer treffen: die Landherrenschaft untersagte Hypnose, Suggestion, Magnetismus und dergleichen in allen öffentlichen Veranstaltungen. Das alte Recht aus dem 19. Jahrhundert bestand fort, und so standen „öffentliche Schau- und Darstellungen (Feuerwerke, Künstlerproduktionen, Menagerien, Schießbahnen u. dgl. mehr)“ ebenso wie der Betrieb von Droschken, des „Hausirhandels“, von Pfandleihen und Bettlerherbergen unter „polizeilicher Controlle“ (Gewerbegesetz von 1864, wiedergegeben bei Albert Wulff, Hamburgische Gesetze und Verordnungen Band 1, 2. Aufl. 1902, S. 521-523) und konnten gegebenenfalls verboten werden. Die Höhe der Geldstrafe war 1921 sicher nicht mehr so abschreckend wie 1864.

Schon in früheren Beiträgen waren Hypnotismus und Okkultismus thematisiert worden – im Februar 1921 waren weitere Anbieter derartiger Behandlungsmethoden hinzugekommen:

Bergedorfer Zeitung, 12. Februar 1921

Bergedorfer Zeitung, 12. Februar 1921

Eine Abbildung eines „Wohlmuth’schen Heilapparats“ findet man auf einer Seite der Humboldt-Universität zu Berlin; über die Veranstaltung von Herrn Ally-Ellaso gab es ebenso wenig einen Bericht wie über die des „Suggestionisten“ Walter George Blankensee (Anzeige ebenfalls am 12. Februar).

Bergedorfer Zeitung, 17. Februar 1921

Über den Auftritt des Grafen di Dio hingegen berichtete die Bergedorfer Zeitung geradezu begeistert – das Blatt druckte eben fast alles, was ihm zugeschickt wurde, sofern es nicht revolutionär oder sozialistisch war. Als Entschuldigung reicht das nicht.

Offenbar war nun aber ein Punkt erreicht, der die Behörden zum Handeln veranlasste: öffentliche Vorträge und Vorführungen dieser Art durften nicht mehr stattfinden, was einen „Verein für elektro-galv. Heilbehandlung e.V., Hamburg“ nicht von öffentlichen Abenden in Bergedorf abhalten konnte (Anzeige in der BZ vom 9. April und 7. Dezember). Als Verein fiel er vielleicht nicht unter das Gewerbegesetz.

Bergedorfer Zeitung, 15. Februar 1921

„Schwester Dusi“ konnte aber weiter für ihr neu eröffnetes Institut werben, wobei sie Herrn H. Weyrauch, Frau M. Krützmann, Frau Kail und Frau K. Pichinot (Anzeigen in der BZ z.B. 25. Mai, 1. und 8. Oktober) als örtliche Wettbewerber hatte. Frau Dusi war allerdings die einzige, die (ab September, Anzeige in der BZ z.B. 3. September) neben der elektro-galvanischen Heilmethode auch „Haarpflege“ anbot, und sie alle konnten ihre Methoden auch anwenden: das oben angeführte Verbot betraf nur öffentliche Veranstaltungen – ansonsten galt die Kurierfreiheit: jeder durfte unabhängig von seiner Qualifikation medizinische Behandlungen durchführen.

Das stieß auf den entschiedenen Widerspruch der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung des Kurpfuschertums. Der Bergedorfer Arzt Dr. Unna wird in einem BZ-Bericht ähnlich kritisch wiedergegeben: „Auch in Bergedorf wohnten eine Reihe solcher ‚Wundermänner‘, Magnetopaten (sic) und Psychologen genannt, die durch Zeitungsanzeigen ihre Dienste anböten und leider auch Dumme genug fänden.“ (BZ vom 1. Oktober)

Bergedorfer Zeitung, 8. November 1921

Hoffentlich kam bei all dem niemand schwer und dauerhaft zu Schaden – anders bei Rings Radium-Kissen und Radium-Creme: hier war die Schädigung garantiert. Doch bis 1960 durfte Radium in Deutschland als „Heilmittel“ freigewerblich verkauft werden, wie das Deutsche Ärzteblatt schrieb.

 

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