Seine Zeitgenossen werden ihn sofort verstanden haben – hundert Jahre später sind wohl doch ein paar erklärende Hinweise sinnvoll, um ironische und faktische Aussagen des Leserbriefschreibers „H. B.“ auseinanderhalten zu können.
Wer bei der Stadt Bergedorf Torf bestellte, musste diesen sofort im Stadthaus bezahlen. Das hatte „H.B.“ auch getan, denn er hatte Mitte Januar die „Scheine“, d.h. die gestempelten Quittungen, erhalten, war also rechtmäßiger Eigentümer von zwei Zentnern Torf geworden. Doch sein Eigentum war nicht in seinem Besitz: der Torf ruhte weiter in einem der städtischen Lager, wovon ihm natürlich nicht warm wurde. Andererseits hatte er so von der „gekauften Feuerung lange etwas“, voraussichtlich mehr als sechs Wochen, und selbst in der zweiten Märzhälfte wird er für den Torf (wenn er denn kam) auch noch eine erwärmende Verwendung gefunden haben.
Die Abgabe von Torf am 7. März in der Karolinenstraße (heute Möllers Kamp) „für die letzten, noch nicht eingelösten Gutscheine“ wird „H.B.“ nicht geholfen haben, denn er hatte vermutlich den Preis für Lieferung ins Haus gezahlt und war Opfer eines Versagens der Torflogistik geworden. Material war jedenfalls genug vorhanden, denn im Juni räumte die Stadt zwei weitere Torflager zum Schlussverkaufspreis (BZ vom 9. Juni 1921).
Die Torfpreise blieben trotz der allgemeinen Inflation, auch und gerade bei Kohlen, überraschend stabil: hatte die Stadt Ende des Vorjahres noch 16,50 Mark pro Zentner ab Horster Moor gefordert (BZ vom 16. Dezember 1920), so verkaufte sie Ende 1921 den im Stadthaus lagernden Torf „zum ermäßigten Preise“ von 12 Mark pro Zentner (BZ vom 1. Dezember 1921). Ob diese Angebote identische Heizwerte aufwiesen und folglich vergleichbar waren, ließ sich nicht feststellen. Die Preise schienen aber allgemein unter Druck zu stehen: ein Boberger Torfstecher gab auf, weil er unter Selbstkosten verkaufen musste (BZ vom 18. Juni 1921).