Die Uebelstände der Brookwetterung

Bergedorfer Zeitung, 3. August 1920

Klagen über den Zustand dieses Wasserlaufs gab es seit langem – nun sollten Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen werden. Aber wer war zuständig?

Die Brookwetterung, auch Brookwetter genannt, nimmt ihren Lauf in den Besenhorster Elbwiesen, ganz am östlichen Ende Altengammes, und fließt in westliche Richtung auf weiten Abschnitten parallel zum Horster Damm und zum Brookdeich. Unterwegs nimmt sie an mehreren Stellen Wasser von der Geest auf, bevor sie bei Bergedorf in den Schleusengraben mündet. Für die Entwässerung Altengammes und Curslacks ist sie von großer Bedeutung.

Schon im Frühjahr hatte die Gemeindevertretung Altengamme schnelles Handeln gefordert, „da infolge der vorhandenen Uebelstände alljährlich großer Schaden entstehe“ (BZ vom 29. April), und im Juni hatte sie beschlossen,  „die Landherrenschaft nachdrücklichst zu bitten, evtl. unter Beschreitung des Rechtsweges gegen klagbare Anlieger des Unterlaufes der Brookwetter die baldigste Beseitigung der dortigen Uebelstände herbeizuführen und für die Zukunft zu verhindern, daß der schädliche hohe Wasserstand noch erhöht wird durch die Zuleitung der Abwässer vom Escheburger Moorabbau.“ (BZ vom 16. Juni)

Die Altengammer machten richtig Druck: ihr Gemeindevorsitzender Projahn war zugleich SPD-Bürgerschaftsabgeordneter, und auf seinen Antrag hin forderte das Landesparlament vom Senat, „daß die Regulierung der Brookwetter schleunigst in Angriff genommen wird.“ (BZ vom 8. Juli)

Beschwerde und Beschluss hatten offensichtlich den Erfolg, dass sich die Curslacker Gemeindevertretung mit dem Thema befassen musste. Sie wies die Zuständigkeit für ein „Ausgraben“ von sich: die Gemeinde und die Anlieger seien nur verpflichtet, Kraut und Unrat zu entfernen – eine Pflicht zur Vertiefung bestehe nach Aktenlage nicht, und außerdem seien die Bergedorfer für die Verschlammung verantwortlich. Letzteres ist plausibel, da die Bebauung südlich der Brunnenstraße in den Wasserlauf einleitete – der aber gehörte damals zu Curslack.

Die Landherrenschaft hatte aber die besseren Karten bzw. Akten, denn einige Wochen später bewilligte die Gemeindevertreter Curslacks Geld „als Ablösung der Gemeindestrecke der Brookwetterung für Reinhaltung und Vertiefen, sowie Instandhaltung der Böschung derselben“ (BZ vom 11. September), was die Dorfoberen sicher nicht ohne Notwendigkeit getan hätten.

Bergedorfer Zeitung, 18. September 1920

Ob bei der Grabeninspektion Ende des Monats schon alle Uebelstände im Curslacker Abschnitt beseitigt waren, berichtete die BZ nicht. Das Problem der Bergedorfer Einleitungen wird fortbestanden haben.

 

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