Der Freikauf von der Zwangseinquartierung

Bergedorfer Zeitung, 28. Juni 1920

An Wohnungen fehlte es in Bergedorf schon länger (siehe z.B. den Beitrag über Die Wohnverhältnisse in Bergedorf) – das städtische Bauprojekt an der Brunnenstraße hatte sich am Ende als nicht finanzierbar erwiesen, und so blieb man bei dem Mittel der Zwangseinquartierung.

Eigentlich musste jeder Wohnungsinhaber der Unterbelegung entsprechend Räume abtreten, doch von dieser Pflicht konnte man sich unter Umständen freikaufen, wie man en passant aus diesem Zeitungsbericht erfährt: immerhin 113.000 Mark waren „durch Zahlungen von Hausbesitzern, in deren Häusern die Einrichtung von Notwohnungen auf Schwierigkeiten stößt,“ in die Stadtkasse geflossen, und diese Einnahmen wollte die Stadt nun in „kleinere bauliche Veränderungen“ anderer Gebäude stecken, um „Notwohnungen“ zu schaffen. Da der kalkulierte Gesamtbedarf dieser Maßnahmen bei 200.000 Mark lag, blieb eine Deckungslücke von 87.000 Mark, die durch eine Erhöhung der Gemeinde-Grundsteuer geschlossen werden sollte, wie es weiter in dem Bericht hieß.

Die in dem Artikel genannten Zahlen ergeben leider kein vollständiges Bild, aber obwohl schon 550 zusätzliche Wohneinheiten mobilisiert worden waren und nun weitere hinzukommen sollten, wird der Mangel fortbestanden haben.

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