Die Entwässerung der Marschgebiete

Bergedorfer Zeitung, 19. Mai 1920

Bergedorfer Zeitung, 25. Juni 1920

 

Die Klagen der Bauern in den Vierlanden wie den Marschlanden über die unzureichende Entwässerung ihrer niedriggelegenen Ackerflächen gab es in jedem Frühjahr – siehe hierzu die Beiträge zur Dampfentwässerung in Billwärder und zu den Stahlwindturbinen in Warwisch: die traditionellen Feldentwässerungsmühlen mit „Wasserschnecke“, d.h. archimedischer Schraube, waren wenig effektiv, und wohl deshalb nahm ihre Zahl immer weiter ab. Damit war die Malaise teilweise selbstverschuldet, was die Heftigkeit der Klagen aber nicht beeinträchtigte und schließlich zu staatlichem Handeln führte.

Der Senat beantragte bei der Bürgerschaft die Bewilligung von 28,5 Millionen Mark für ein System der Ent- und Bewässerung in Kirchwärder, Neuengamme, Ochsenwärder, Spadenland, Tatenberg und Reitbrook, das mit Hilfe neu angelegter Hauptgräben und Pumpstationen an den Deichen Abhilfe schaffen sollte. Damit waren im Grundsatz alle Landwirte einverstanden, sie hielten die Maßnahme für dringlicher als den Bau neuer Straßen (siehe z.B. BZ vom 6. und 9. Februar), wofür bereits über 10 Millionen Mark bewilligt worden waren (siehe den Beitrag zur Infrastruktur).

Der Teufel verbarg sich aber im Detail, denn für die Gräben wurden Flächen benötigt. Die Gemeinden wurden verpflichtet, diese „unentgeltlich zur Verfügung zu stellen“ und mussten sich mit den Grundeigentümern auseinandersetzen. Die Gemeindevertretung Ochsenwärders meinte einerseits, dass die Eigentümer wegen der zu erwartenden Wertsteigerung der Grundstücke diese kostenlos abgeben sollten, legte aber für den Streitfall gleich die Höhe der Entschädigungssätze fest, die zwischen 10 Pfg/qm für „minderes Feldland“ und 2,50 M/qm für „gutes Gemüseland“ liegen sollten (BZ vom 4. Oktober). Man kann sich kaum vorstellen, dass jemand auf Entschädigung verzichtete, zumal eine Kostenbeteiligung der Grundeigentümer (in immer noch unklarer Höhe) an den Baumaßnahmen vorgesehen war.

Auf die im Artikel vom 25. Juni genannte „Stadtwasserkunst“, um derentwillen Altengamme und Curslack nicht einbezogen wurden, soll in einem späteren Beitrag eingegangen werden.

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