Bergedorf drehte an der Gebührenschraube, denn das Defizit der städtischen Betriebe war beträchtlich: Wasser sollte nun teurer werden, ebenso die behördliche Prüfung von Bauvorhaben und die Friedhofsgebühren, obendrein sollten Mahngebühren (Abfuhr, Strom und Wasser) eingeführt bzw. erhöht werden.
Man könnte daraus auf schlechte Zahlungsmoral der Einwohner schließen, wäre in der Bekanntmachung nicht auch die Einführung einer Gebühr „für das Ab- und Wiederanstellen bei behördlicher verfügter Wassersperrung“ enthalten gewesen (ähnlich für Strom) – vielleicht mangelte es bei manchen auch an der Zahlungsfähigkeit, die sich durch diese Zwangszahlungen natürlich nicht verbesserte.
Ein genauerer Blick soll aber auf die Nutzung des Bergedorfer Hafens und die Gebühren dafür geworfen werden: eine Gebührenerhöhung von 1.000 Prozent war wirklich happig – man kann also die Bergedorfer Schiffer verstehen, die künftig diese Kosten an ihre Auftraggeber weiterreichen wollten (und indirekt gegen die städtischen Beschlüsse protestierten).
Der Blick in die Sammlung der online einzusehenden Gesetze und Verordnungen für die Stadt Bergedorf zeigt, dass die Stadt tatsächlich ab dem 1. April 1920 zehnmal mehr verlangte als bis zum 31. März. Ein vollständiges Bild ergibt sich aber aus den in der Sammlung angegebenen Jahren: die „Ordnung für die Kai- und Krananlage am Serrahn“ (S. 187-189) datiert von 1902, der „Hafen-Tarif der Stadt Bergedorf“ (S. 86-87) von 1894, was den Gebührenanstieg deutlich relativiert, und trotz der Erhöhung blieb der für die Wirtschaft und damit für die Steuereinnahmen wichtige Hafen defizitär, wie in Christel Oldenburgs Geschichte des Bergedorfer Hafens (S. 32) nachzulesen ist.