Der Torfabbau im Horster Moor war im Vorjahr reichlich spät begonnen worden – in diesem Jahr war die Stadt Bergedorf besser vorbereitet: Anfang Februar hatten Magistrat und Bürgervertretung beschlossen, 150.000 M in die technische Ausrüstung für die Torfgewinnung zu stecken und 300.000 M als Betriebskapital zur Verfügung zu stellen (BZ vom 7. Februar 1920). Den Abbau sollte die „Arbeitsgemeinschaft Horster Moor“ übernehmen, an der sich „Arbeitslose und sonstige interessierte Kreise“ beteiligen sollten, und einen Vorstand hatte die noch zu bildende Genossenschaft bereits. Zwar war der BZ nicht zu entnehmen, wie viele Erwerbslose sich meldeten, aber es waren auf jeden Fall genug, um erhebliche Mengen zu fördern, wie aus späteren Meldungen hervorgeht. Die in der Stadtvertretung vorgebrachte Kritik, dass es 1919 keine Torf-Transporte in die Stadt gegeben hatte (BZ vom 24. Januar), wurde vom Magistrat aufgegriffen: er schrieb das Liefern „frei Haus“ aus (BZ vom 21. Mai) und erteilte den Zuschlag der Firma Carl Harden (BZ vom 11.Juni).
Doch auch die „Gemeinnützige Arbeitergenossenschaft Bergedorf und Umgegend“, zu der der umtriebige Bergedorfer Fellhändler Karl König gehörte, annoncierte ihre Fuhrdienste „ab Horster Moor bis ins Haus“, sogar für 15 M statt der an Harden zu zahlenden 25 M (BZ vom 12. Juni). Hier scheint die Sozialisierung aber nicht zum Zuge gekommen zu sein, denn in den weiteren Bekanntmachungen der Ortskohlenstelle wurde immer nur Harden als Spediteur genannt, während die Genossenschaft auf weitere Anzeigen verzichtete.
Die widersprüchliche Konstellation, dass eine gemeinnützige Arbeitergenossenschaft Mitglied eines reichsweiten Finanzsyndikats werden sollte, trat übrigens nicht ein, da das angekündigte Reichstorfgesetz nicht zustande kam, wie aus einer Buchbesprechung in der Deutschen Wirtschaftszeitung vom 1. März 1921 hervorging.