Die luxussteuerpflichtigen Gold- und Silbermünzen

Bergedorfer Zeitung, 12. Februar 1920

Mit silbernen Münzen, auch mit goldenen 20-Mark-Stücken, wurden schon länger keine Einkäufe mehr bezahlt, da ihr Metallwert weit höher lag als der Nennwert (siehe den Beitrag zum Münzsammler Hermann Boothby), aber sie wurden ge- und verkauft. Nicht nur Gold- und Silberschmiede sowie Spekulanten beteiligten sich an diesem Handel, sondern auch die Reichsbank: das Reich brauchte Edelmetall zur Bezahlung von Importen, denn an  der „Papiermark“ zeigten ausländische Handelspartner wenig Interesse. Der Wechselkurs der Mark verschlechterte sich also weiter, und hatte die Reichsbank im Januar das sechsfache bezahlt (BZ vom 24. Januar), so war sie nun bereit, Silbermünzen zum achtfachen Nennwert zu kaufen, wobei allerdings zumindest theoretisch die fünfzehnprozentige Luxussteuer, auf die in der Meldung hingewiesen wurde, in Abzug gebracht werden musste.

Auch so stieß die Reichsbank auf große Verkaufsbereitschaft: in Hamburg gab es „ein großes Gedränge vor dem Reichsbankgebäude“, und manch einer, der nicht lange warten wollte, verkaufte seine Gold- oder Silbermünzen steuerfrei auf der Straße an fliegende Händler, die aber „in zahlreichen Fällen … mit falschen Banknoten beglichen“ (BZ vom 24. Januar). Private Münzhändler mit fester Adresse waren da vielleicht eine Alternative, denn sie boten deutlich mehr, wie die Anzeigen unten belegen.

Bergedorfer Zeitung, 19. April 1920

An der Devisenknappheit änderte sich nichts, und so mutet die Mitteilung aus dem April des Jahres eher komisch an, dass Silbermünzen nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, aber noch bis zum 1. Januar 1921 zum Nennwert eingetauscht werden konnten.

Bergedorfer Zeitung, 9. Februar 1920

Bergedorfer Zeitung, 9. Februar 1920

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derartige Anzeigen wurden übrigens kurz danach untersagt (BZ vom 11. Februar).

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