Die Nationalversammlung arbeitete nicht nur an der neuen demokratischen Verfassung, sie kümmerte sich auch um Schuhe und sprach sich für das Ende „der Zwangsbewirtschaftung von Häuten, Leder und Lederwaren“ aus (BZ vom 28. August), und so kam es dann auch: der Handel mit Leder wurde freigegeben, was die Aufhebung diverser Verordnungen und die Auflösung mancher Kriegsgesellschaften wie der Schuhwaren-Herstellungs-Vertriebs-Gesellschaften zur Folge hatte. Wenig später wurden dann auch Web-, Wirk- und Strickwaren von der Bezugsscheinpflicht befreit (Bekanntmachung in der BZ vom 6. September).
So ging die Zeit der Ersatzsohlen und Sohlenschoner (siehe den Beitrag Mehr Rindsleder …), der Textilien aus Brennnesseln und Papiergarngewebe (siehe die Beiträge Teure Textilien … und Kaffeeersatz …) offenbar ihrem Ende entgegen. Das war aber nicht das Ende aller Probleme, was am Beispiel der Fußbekleidung näher geschildert werden soll.
Es war mit höheren Preisen zu rechnen: die „Reichsstelle für Schuhversorgung“ teilte mit, dass allein das Leder für ein Paar Schuhe 100 Mark kosten werde, zuzüglich Arbeitslohn das Paar also bei 175 bis 200 Mark liegen werde statt 40 bis 50 Mark, woran wegen des Wechselkursverfalls der Mark auch Importe nichts ändern würden (BZ vom 15. August). Vermutlich bezog sich diese Preiserwartung allerdings auf handwerklich gefertigte Maßschuhe, denn die Kaufhäuser boten deutlich günstiger an:
Gegenüber November 1915 hatte Biebler die Preise für Herren-Stiefel fast verfünffacht, für Damen-Stiefel mehr als verdreifacht (siehe die Anzeige im Beitrag Barfuß zur Schule), und trotz gestiegener Löhne war dies nicht für jeden erschwinglich, weshalb der Sander Krämer Sahlmann weiterhin Pantoffel- und Schuhhölzer anbot und dabei seine Preise nicht der Inflation anpasste.