Selbstjustiz in Spadenland

Bergedorfer Zeitung, 12. August 1919

Hätte man den Einbrecher, der sich mit vorgehaltenem Revolver den Weg freimachte und dann auf seiner Flucht auf die ihn Verfolgenden mehrfach schoss, vor Gericht gestellt, hätte ihn sicher eine längere Haftstrafe erwartet – die Spadenländer fanden eine andere Lösung: sie verprügelten ihn an Ort und Stelle.

Sicher, man hätte die Polizei rufen können – aber laut Hamburger Adressbuch für 1920 gab es in Spadenland keinen Polizeiposten, man hätte also bei der Polizeistation Ochsenwärder (am Elversweg) anrufen müssen, der Polizist hätte sich per Fahrrad oder zu Fuß auf den Weg machen müssen – da wäre der Dieb längst über alle Felder und Gräben (nicht über alle Berge, die gibt es in der Marsch ja nicht) gewesen.

Also nahmen die Spadenländer die Sache selbst in die Hand, was für ihren Mut und ihre Tatkraft spricht. Das Rechtsstaatsbewusstsein war offenbar weniger ausgeprägt: man hätte den Mann auch zur Polizei nach Ochsenwärder bringen können, wonach Verhaftung, Gerichtsverfahren und Verurteilung sicher gefolgt wären, aber man entschied sich für die sofortige Bestrafung mit Schlägen.

Damit kam der „Verurteilte“ recht billig davon, obwohl er vermutlich seinen Revolver abgeben musste. Das wird er ebenso verschmerzt haben wie das „Jackvull“, das man ihm verabreicht hatte.

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