Auch ohne die damaligen Preise für Rohvaseline und Paraffine zu kennen und damit die Mengen abschätzen zu können, wird man sagen können, dass es kein kleiner Brand war, über den die Zeitung hier berichtete – Bergedorfs Feuerwehr setzte immerhin zwei Rohre bei den Löscharbeiten ein. Personen kamen offenbar nicht zu Schaden.
Über die geschädigte Firma ist wenig bekannt; in den Sammelbänden zur Bergedorfer Industrie taucht sie nicht auf, auch im Bergedorfer Adressbuch 1915 war sie nicht verzeichnet. Sie scheint erst während des Krieges gegründet worden zu sein, eventuell sogar erst 1918: da erschien erstmals eine Stellenanzeige der Bergedorfer Wachs- und Oel-Werke, Karl-Heinr. von Gerstenberg, der noch einige weitere folgten. Der Direktor und Inhaber K. H. Freiherr von Gerstenberg war in den Hamburger Adressbüchern für 1918 bis 1920 mit der Bergedorfer Anschrift Bismarckstraße 13 eingetragen, wohnte also im Villenviertel.
Es muss bezweifelt werden, dass es sich um eine reine Handelsgesellschaft handelte, wie es im Artikel oben hieß, denn von Gerstenberg wurde in den Adressbüchern als Fabrikdirektor bezeichnet, und es wird kein Teekessel gewesen sein, dessen Überkochen das Feuer verursacht hatte. Unbekannt ist auch, welche Produkte hergestellt wurden und an wen sie geliefert wurden – bemerkenswert ist allerdings, dass es eine militärische Dienststelle war, die die Lagerung in einem separaten Gebäude angeordnet hatte, weil wohl für den Krieg produziert wurde: Vaseline wurde in manchen Schießpulvern als Stabilisator eingesetzt, allerdings nicht in Alfred Nobels Ballistit, dem Hauptprodukt der Dynamitwerke Krümmel.
Ende Februar schied Gerstenberg als Geschäftsführer aus (BZ vom 4. März); ein Vierteljahr später wurde die Firma liquidiert. Im Juni wurde der Bergedorfer Rechtsanwalt Müller als Konkursverwalter eingesetzt (BZ vom 21. Juni), doch er konnte nichts mehr retten: das Konkursverfahren wurde mangels Masse zügig eingestellt (BZ vom 28. Juni).
Ob für den Niedergang der Firma das Ausbleiben von Rüstungsaufträgen ursächlich oder die Schadenshöhe durch das Feuer ausschlaggebend war, muss offenbleiben.