Der Bilz-Extrakt und die Steuern

Bergedorfer Zeitung, 28. August 1918

„Bilz-Extrakt“ war 1918 als Bezeichnung für ein (auf Früchten basierendes) Getränk sicher bekannter als heute, und woraus der vom Bergedorfer Händler Meyerhold annoncierte Extrakt bestand, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Die seit 1902 im Handel erhältliche „Bilz-Brause“ war offenbar so beliebt, dass Nachahmungen produziert wurden und ein geschützter Markenname her musste: „Sinalco“.

Die Bilz-Brause (eigentlich: Bilz‘ Brause) war von dem Getränkefachmann Franz Hartmann und dem Naturheilkundler, Lebensreformer und Schriftsteller Friedrich Eduard Bilz entwickelt worden; der Extrakt war ein mit Wasser zu verdünnendes Konzentrat, und dieses sollte (wie alle Erfrischungsgetränk-Extrakte) ab dem 1. September mit dem beachtlichen Steueraufschlag von 75 Pfennig pro Flasche belegt werden.

Die Getränkebesteuerung betraf nicht nur Mineralwässer und künstlich bereitete Getränke, sondern am selben Tage (1. August) wurde durch das Weinsteuergesetz und das Gesetz zur Änderung des Schaumweinsteuergesetzes auch auf diese Flüssigkeiten eine Steuer erhoben bzw. heraufgesetzt, nachdem schon am 30. Juli durch das Biersteuergesetz (das aber nicht in Bayern, Württemberg, Baden und weiteren kleineren Gebieten galt) ebenso dieses Getränk zugunsten der Reichskasse verteuert worden war.

Nach diesen Gesetzen waren Schaumwein, schaumweinähnliche Getränke, Wein, weinähnliche und weinhaltige Getränke sogar in Privatbesitz nachzuversteuern, wobei 24 Liter Wein etc. steuerfrei blieben (BZ vom 28., 29. und 31. August), nicht aber Sekt usw. Die Bergedorfer mussten also ggf. zur Bestandserhebung in ihre Kellerräume hinabsteigen und dann dem Steueramt Meldung erstatten und zahlen. Die einzige legale Möglichkeit der Steuervermeidung war ein alkoholreicher August, denn alle Getränkesteuern wurden erst ab dem 1. September erhoben.

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