Die häusliche Schweinehaltung war in Teilen Bergedorfs nichts Ungewöhnliches – siehe den Beitrag Schweine in der Stadt, und Ende 1916 lag die Zahl dieser Tiere sogar höher als vor Kriegsbeginn, dem Schweinemord 1915 zum Trotz: im Juni 1914 waren es 873 Schweine, und laut Volks- und Viehzählung im Dezember 1916 war ihre Zahl auf 1141 gestiegen (siehe BZ vom 12. Dezember 1916), wahrscheinlich inklusive der städtischen Schweine, siehe den Beitrag Städtische Schweine in der alten Ziegelei.
„Hausschwein“ war ansonsten durchaus wörtlich zu verstehen, wenn man auch davon ausgehen kann, dass ein solches nicht in den Wohnräumen lebte, sondern in einem Stall oder Schuppen hinter dem Haus. Das Interesse an der Tierhaltung war vor allem deshalb gestiegen, weil es (nach der Schlachtung) nur zur Hälfte auf die karge Fleischration angerechnet wurde, vom Zweitschwein wurden 60% angerechnet (siehe BZ vom 15. September 1916). Sechs Wochen lang musste man ein Schwein in der eigenen Wirtschaft halten (siehe BZ vom 18. September 1916), und für manchen mag das möglich und attraktiv gewesen sein, für viele aber nicht, wohl auch wegen des Geruchs der Schweinehaltung.
Im November dann gab es eine grundlegende Änderung der Vorschrift, die das „Pensionsschwein“ legalisierte: von da an durfte das Tier von einem Mäster gekauft und bei ihm gehalten werden, man zahlte entsprechend für die „Vollpension“, und nach sechs Wochen war Schlachtfest.
Das sorgte für eine andere Verteilung der geringen Fleisch- und Wurstmenge: wer es sich leisten konnte, hatte (sein) Schwein, das damit für die Versorgung der Allgemeinheit nur noch zur Hälfte zur Verfügung stand. Wahrscheinlich meinte der Präsident des Kriegsernährungsamts v. Batocki dies mit den „üblen Eigenschaften“ der Pensions- bzw. Familienschweine, die aber nun von „unsachgemäßer Mast“ verschont blieben. Zwar ging dies zu Lasten „insbesondere der Minderbemittelten“, wie am 18. September 1916 in der BZ zu lesen gewesen war, doch das spielte im November offenbar eine untergeordnete Rolle.