Da waren die Schiffsführer doch fein ‘raus: für einen Schiffshund war keine Hundesteuer zu entrichten, wie Bürgermeister Walli für den Magistrat der Stadt Bergedorf bekanntmachen ließ. Überhaupt war die Höhe der (1915 heraufgesetzten) Hundesteuer damals in Hamburg wie in Bergedorf sehr viel differenzierter als heute: der Besitzer mehrerer Hunde hatte höhere Sätze zu zahlen, und große Hunde waren teurer als kleine. Es handelte sich also um eine Art Luxussteuer, doch für den Zughund (siehe die Bilder bei Wikipedia) war der Steuersatz niedrig, um das Gewerbe zu fördern, und so erfahren wir, dass vor hundert Jahren in Bergedorf Hundekarren offenbar noch in relevanter Zahl im Einsatz waren. Der Zughund durfte im Gegensatz zu seinem ebenfalls steuerbegünstigten Kollegen Phylax sogar in der Wohnung des Halters nächtigen.
Die Einnahmen Bergedorfs aus der Hundesteuer waren im Jahre 1913 mit 6.900,- Mark übrigens doppelt so hoch wie die aus der Hafenabgabe mit 3.400,- Mark (siehe BZ vom 15. Januar 1916).
In Kirchwärder war die Hundehaltung leicht anders kodifiziert, woraus abzulesen ist, dass vor hundert Jahren die Gemeinden in Hamburg Regelungsspielraum hatten, und Jagdhunde waren wahrscheinlich mit dem Hauptberuf Hofhund gemeldet, da dies steuerlich günstiger war. Warum den steuerbefreiten Schiffshunden jeglicher Landgang in Kirchwärder untersagt war, lässt sich wohl nur mit strenger Logik erklären: an Land ist ein Schiffshund ja kein Schiffshund mehr.