Die Beschwerden über den motorisierten Verkehr rissen nicht ab. Die Überschreitung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h führte wiederholt zu schweren Unfällen; Lärm, Qualm und Gestank der Motorräder („Chausseeflöhe“, BZ vom 14. Juni 1924) nervten die Menschen – aber nun wollte die Polizei dagegen vorgehen, mit „weit höheren Strafen und Fahrscheinentziehung in größerem Umfang als bisher“, mit Motorrad- und Kraftwagenstreifen statt mit polizeilichem „Straßendienst zu Fuß oder auf dem Tretrad“.
Ob diese Kräfte auch in Bergedorf zum Einsatz kamen, war der BZ nicht zu entnehmen. Die Forderung des BZ-Redakteurs Hanns Lotz, das Maximaltempo in der Stadt zu halbieren (BZ vom 14. Juni 1924), wurde in einem Teilbereich umgesetzt: in dem ost-westlichen Hauptstraßenzug Holstenstraße – Große Straße – Sachsenstraße durfte ab Herbst sogar nur noch mit 12 km/h gefahren werden (BZ 27. Dezember 1924). Ob (und ggf. wie lange) dieses Tempolimit nach Ende von Pflasterungsarbeiten bestehen blieb, ist offen.