Wenn der Winter geht, die Schneeglöckchen die Erde durchbrechen, dann brechen auch die Straßen auf und zeigen die erlittenen Frostschäden. Wenn dann der Verkehr unvermindert und ungebremst die Schlaglöcher durchquert, werden die Schäden noch schlimmer – das zu verhindern, ist Aufgabe der zuständigen Behörde(n), die erforderlichenfalls eine (teilweise) Sperrung veranlassen. Erst wenn der Untergrund aufgetaut ist, kann eine solide Instandsetzung durchgeführt werden.
Vielleicht war die Provinzialchausseestrecke zwischen Schiffbek und Sande (heute: Billstedt und Lohbrügge) schon beschädigt, obwohl der Boden noch gefroren war – das Amt Sande jedenfalls ordnete „mit sofortiger Wirksamkeit“ für diesen Abschnitt ein Fahrverbot für motorbetriebene Lastkraftwagen und Omnibusse an.
Aber das am Freitag (14. März) ergangene Verbot hatte nicht lange Bestand: am Montag (17. März) machte das Amt bekannt, dass die Sperrung „einstweilen, bis Eintritt von Tauwetter“ aufgehoben war.
Das Tauwetter ließ offenbar auf sich warten: erst zum Monatsende wurde die Sperrung wieder in Kraft gesetzt, aber nur für die 1,4 Kilometer lange Strecke Schiffbek-Boberg und auch nur für Lastkraftwagen.
Etwas überraschend war es dann nicht das Amt Sande, sondern die Polizeibehörde Sande, die die Freigabe der Strecke verfügte, aber nur „km 10,3-11,3“ – das Amt hatte die Einschränkung für „km 10,3-11,7“ ausgesprochen. Man kann aber vermuten, dass von da an auf der ganzen Strecke von Schiffbek bis Boberg und Sande die Räder wieder rollten.