Die Reichsbahn wollte 1924 die Schummelei mit Monats- und Wochenkarten bekämpfen. Solche Fahrtausweise waren personengebunden, also nicht übertragbar (woran sich im Prinzip bis heute nichts geändert hat). Hatte es im Februar noch geheißen, dass solche Karten „mit vollständig ausgeschriebenem Vor- und Zunamen zu unterschreiben“ waren – Fahrkarten ohne oder mit verwischter Unterschrift wurden bei Kontrollen eingezogen (BZ vom 13. Februar), so kam nur Wochen später die Anforderung eines Lichtbildes hinzu – die professionellen Fotografen wird’s gefreut haben, wie man aus ihren Anzeigen schließen kann (BZ vom 8. und 15. März), die Bahnkunden weniger.
Die feste Verbindung von Zeitkarte und Porträtfoto sollte ein „scharfkantiger Blechrahmen … mit einer dicken Bleiplombe“ sicherstellen (Abbildungen derartiger Kombinationen gibt es z.B. auf einer privaten Internetseite), was BZ-Redakteur Hanns Lotz in seiner Wochenkolumne als „unbegreifliche Zumutung“ empfand.
Die heutigen Regelungen zur Verhinderung des Missbrauchs solcher Fahrkarten entsprechen weitgehend den damaligen – für die hiesige Region ist dies in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des HVV niedergelegt; Zahlungen sind aber in Euro und nicht mehr in Goldmark zu leisten.