Es ging gegen die „Doppelverdiener“, d.h. Ehepaare, in denen beide Partner berufstätig waren – das Reich forderte die Privatwirtschaft zu entsprechenden Entlassungen auf, sofern keine „ungerechtfertigten Härten“ entstünden, hielt aber ein gesetzliches Verbot für „bedenklich“.
Mit dem eigenen Personal verfuhr der Staat rigoroser: die „Verordnung zur Herabminderung der Personalausgaben des Reichs (Personal-Abbau-Verordnung). Vom 27. Oktober 1923“ traf primär verheiratete Frauen, die von einem Monat auf den nächsten aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden konnten (Artikel 14 und 15). Generell sollten bis zum 1. April 1924 insgesamt 15 Prozent der Beamten entlassen werden (Artikel 8).
Die Verordnung trug dazu bei, die Arbeitslosigkeit zu erhöhen und die Frauen zurück an den Herd zu verbannen. Den verbliebenen Beamten wurde ohne finanziellen Ausgleich die Arbeitszeit auf neun Stunden täglich, also 54 Stunden pro Woche, erhöht (BZ vom 4. und 11. Dezember), neue Tarifverträge für Arbeiter und Angestellte in der Privatwirtschaft sahen ähnliche Regelungen vor – der einzige Trost war, dass die Inflation überwunden war (siehe den Beitrag Die Goldmark aus Aluminium).
In Bergedorf und Sande gab es Protestversammlungen gegen die Entlassung von Lehrerinnen und Lehrern (BZ vom 22. und 23. November sowie 22. Dezember); ob es hier Entlassungen gab, war der BZ 1923 nicht zu entnehmen. Bei anderen städtischen Bediensteten wollte der Magistrat Kündigungen aussprechen, die Bürgervertretung setzte aber einen dreiwöchigen Kurzarbeitsversuch durch, der Entlassungen verhindern sollte: folglich wurden 30 Arbeiter in Kurzarbeit geschickt, wofür dann der öffentliche Arbeitsnachweis den Lohnausfall teilweise kompensierte (BZ vom 28. November und 5. sowie 10. Dezember). Über das Ergebnis wurde nicht berichtet.