Die Preisschilderverordnung und die Inflation

Bergedorfer Zeitung, 16. August 1923

Bergedorfer Zeitung, 16. August 1923

 

 

 

 

 

 

Die Einzelhändler stöhnten – der Verlag der Bergedorfer Zeitung freute sich: eine neue Verordnung schrieb vor, dass Waren nur mit Preisangabe zum Verkauf ausgestellt werden durften, und für die über vierzig Kolonialwarenhandlungen der Stadt hatte die BZ die „behördlich vorgeschriebenen Preislisten“ im Angebot.

Für die Händler bedeutete die Regelung eine Menge Arbeit, da sich die Preise ja nahezu täglich änderten – der Verein der Ladeninhaber von Bergedorf und Sande hielt die Verordnung schon deshalb für „technisch gar nicht durchführbar“ und drohte damit, die „Schaufenster vollständig auszuräumen und gar nichts mehr auszustellen“, wenn die Behörden auf strikte Einhaltung der Vorschrift dringen sollten (BZ vom 28. August 1923).

Nicht nur die „Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Waren“, sondern auch die anderen am selben Tag in Kraft getretenen Vorschriften, darunter eine „Preistreibereiverordnung“, dürften keine große Wirkung erzielt haben – die Inflation konnten sie jedenfalls nicht stoppen.

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