Im Herbst 1921 war die Zwangsbewirtschaftung des Zuckers eingestellt worden, weil sie nicht funktioniert hatte. Die freie Wirtschaft hatte aber auch nicht funktioniert, und so war man im Herbst 1922 zur Rationierung und behördlichen Preisfestsetzung zurückgekehrt (BZ vom 13. Oktober 1923). Ergebnis: es funktionierte nicht.
Deutlich wurde dies durch die Beschwerde einer Leserbriefschreiberin: seit zwei Wochen hatte es keinen Zucker gegeben, auch keinen Einmachzucker, und das in den Wochen, in denen man Erd-, Him-, Johannis- und dergleichen Beeren erntete und (mit entsprechend viel Zucker) zu Marmelade einkochte. Erst im Juli konnte die Landherrenschaft wieder Zucker, darunter ein Pfund Einmachzucker, liefern.
Im August stockte es wieder: die Ernährungsminister von Reich und Ländern berieten (wieder) über die Freigabe der Zuckerwirtschaft bei gleichzeitiger Sicherung der „Zuführung des Mundzuckers an die Bevölkerung“ (BZ vom 20. August 1923). In Hamburg warnte die Landherrenschaft vor dem Ausbleiben von Lieferungen: bei den behördlich festgesetzten Zuckerpreisen sei die Herstellung von Zucker wirtschaftlich nicht möglich.
Die Versorgungslage besserte sich nach Änderung der Preise: „Endlich gibt’s Zucker“ jubelte die BZ, wenn auch nur „in bescheidenen Dosen“ von 250 Gramm pro Woche, Pfundpreis 8 Millionen Mark gegenüber 3.000 Mark Anfang Juli (BZ vom 2. Juli, 31. August und 22. September 1922).