„Im Interesse der Kranken“ sollte es im Staatskrankenhaus Bergedorf wie in den anderen Kliniken Hamburgs am Himmelfahrtstag keine Besuche geben. Da eine weitergehende Begründung dieser Besuchssperre nicht erfolgte, muss man unterstellen, dass die Besucher so anstrengend waren, dass zu häufige Besuche die Genesung der Patienten gefährdet hätten.
Auch am Pfingstmontag sollten die Kranken unter sich bleiben (BZ vom 18. Mai), wie zuvor auch schon am Karfreitag und am Ostermontag sowie am 1. Mai (BZ vom 23. März und 25. April). Zu Weihnachten wurden die Besuchsmöglichkeiten ebenfalls eingeschränkt: am 26. Dezember blieben die Krankenhaustore und -türen geschlossen (BZ vom 21. Dezember).
Derartige Feiertagsregelungen gab es ebenso in den Hamburger Museen (siehe z.B. BZ vom 28. März). Begründungen waren der BZ nicht zu entnehmen. Ob dort die Schließungen im Interesse und zur Schonung der Schausammlungen erfolgten?
Der Krankenbesucher, den die Bergedorfer Ortskrankenkasse zum 1. Oktober suchte, sollte mit Sicherheit nicht die Krankenhäuser aufsuchen, um den Familienbesuch zu ersetzen. Ob er seine Hausbesuche auch an Feiertagen durchführte, ist unbekannt.