Bergedorfs erster gebührenpflichtiger Parkplatz

BZ, 7. Oktober 1922

Bergedorfs Stadtkasse war leer – nun sollten die Einnahmen aus einer Parkgebühr für Lastfuhrwerke ein bisschen Abhilfe bringen: der frühere Platz der „Gas-Anstalt“ in Bergedorf (zwischen Deich- und Sillemstraße, siehe die Karte von 1904) war offenbar zu einem Abstellplatz für Transportfahrzeuge geworden. Da die Gebühr erhöht wurde, muss sie bereits vorher eingeführt worden sein, aber dies ist die erste diesbezügliche Bekanntmachung, die in der BZ zu finden war.

Für motorisierte Lastwagen wurde wahrscheinlich keine Gebühr erhoben, weil deren Besitzer ihr Fahrzeuge nicht auf einem frei zugänglichen öffentlichen Platz abstellten: dafür waren sie einfach zu wertvoll, und so ging es hier eben um „Lastfuhrwerke“, die von Pferden gezogen wurden. Warum das Parken eines Möbelwagens das fünffache eines Rollwagens, d.h. Pritschenwagens, oder eines Blockwagens, d.h. eines Wagens mit herausnehmbaren Seiten- und Schlusswänden, kostete, war nicht festzustellen.

BZ, 12. Oktober 1922

BZ 11. August 1921

Spontanes Abstellen eines solchen Gefährts war aber nicht möglich: jeder Fuhrwerksbesitzer musste erst eine Genehmigung des Stadtbauamts einholen und wohl auch dafür eine Gebühr entrichten, wurde also gleich zweimal zur Kasse gebeten. Unabhängig davon hatte er schon für die Zulassung seines Fahrzeugs zum öffentlichen Verkehr drei Mark gezahlt und die amtliche Nummer in weiß auf grünem Grund auf die Seiten des Gefährts malen müssen.

So war jedenfalls die Feststellung von Parksündern möglich. Ob die Parkkontrollen so intensiv waren wie sie es hundert Jahre später sind, ließ sich nicht feststellen.

 

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