Die kippende Schwimmbrücke über die Bille

Bergedorfer Zeitung, 7. August 1922

Quer über die Bille – wenn es eine der Schwimmstrecken beim Schwimmfest in der Sander Flußbadeanstalt war, war es eine Kurzstrecke. Jedenfalls wurde aus Anlass des Schwimmfests des „Kartells für Arbeiterbildung, Sport und Körperpflege“ eine Schwimmbrücke quer über die Bille geschaffen, die vielleicht ja nur für die Zuschauer des Ereignisses gedacht war.

Die Konstruktion war wohl etwas wacklig, denn die Berührung durch das Boot eines ungeschickten Paddlers führte dazu, dass ein Teil der Brücke kippte und eine Reihe von Personen ein ungeplantes Bad nahm, glücklicherweise ohne schlimme Folgen, da hinreichend Retter vor Ort waren, und auch ein Mädchen, das vor Schreck Krämpfe bekommen hatte, erholte sich wieder.

Bergedorfer Zeitung, 27. Juli 1922

Den ins Wasser Gefallenen werden die Regeln für Freibadende, die die BZ kurz zuvor aus bedauerlichem Anlass wiedergegeben hatte, nichts genützt haben, da sie sich auf beabsichtigtes Baden bezogen, nicht auf unfreiwilliges. Die aktuellen Baderegeln der DLRG nennen das Baden vom Boot aus nicht als Gefahrenquelle.

 

 

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