Fußgänger lebten im Straßenverkehr auch vor hundert Jahren schon gefährlich, wie diese Meldung belegt: übermütig und unbesonnen verhielten sich „besonders unreife Kinder und Halbstarke“ auf ihren Fahrrädern. In dieser Hinsicht sehnte sich der Verfasser der Meldung, wohl ein älterer Herr, nach der Kriegszeit zurück, in der „die Benutzung von Fahrrädern zu Vergnügungszwecken“ verboten war (siehe den Beitrag Kein Radrennen) und nur mit Ersatzbereifung gefahren werden durfte (siehe den Beitrag Radfahren ohne Bereifung – oder mit Ersatz), was sicher kein Vergnügen war.
Nun frönte die Jugend (wieder) ihrer Bewegungslust per Zweirad, und für sie war es von Vorteil, dass der Autoverkehr auf den ungepflasterten Deichstraßen weiter verboten blieb.
Aber nicht einmal auf den wenigen vorhandenen Fußwegen waren Fußgänger wirklich sicher, denn bei schlechtem Zustand der Fahrbahn durften Radler auf die Gehsteige ausweichen. Immerhin: Viehtreiben auf den Bürgersteigen war bei jedem Wetter verboten, ebenso das Schieben von Karren und das Reiten. Misthaufen waren auf den Fußwegen nicht gestattet: sie durften kurzzeitig auf den „Sommerwegen“ abgelagert werden, bevor sie auf die Felder verbracht wurden (BZ vom 2. August 1921). Da Sommerwege im 21. Jahrhundert eine Rarität sind, sei kurz erläutert, dass es sich dabei um einen ungepflasterten und unbefestigten Weg neben der Fahrbahn handelt(e).