Es soll ja auch früher vorgekommen sein, dass jemand aus dem Paradies vertrieben wurde, aber wohl nicht von einem Eisenbahnschaffner. Doch wer bei Kälte die Wahl hat, bevorzugt ein geheiztes Bahnabteil (= Paradies, wie es im Leserbrief heißt) einem ungeheizten, was im hier geschilderten Fall aber eine bestimmte Geschlechtszugehörigkeit erforderte.
Die Rollen waren bei den zwei Bergedorfer Ehepaaren klar verteilt: die Männer waren nicht nur im Hause die Herren, sondern auch in der überfüllten Eisenbahn: die Frauen hätten im leeren Frauenabteil eines beheizten Wagens der 2. Klasse bequem und gemütlich Platz nehmen können, ihre Ehemänner hätten wohl oder übel in den angehängten ungeheizten Wagen steigen müssen – wenn sie Anstand besessen hätten, hätten sie die Damen gedrängt, im Warmen zu sitzen statt mit ihnen zu frieren.
Aber der Verfasser des Leserbriefs fühlte sich ungerecht behandelt, als der Wechsel der „vor Frost klappernden Damen“, begleitet von ihren Eheherren, in das immer noch leere Frauenabteil erfolgte und der Schaffner die Männer wegen rechtswidrigen Aufenthalts in diesem Compartement desselben verweisen wollte, obwohl die Ehefrauen die Mitnutzung genehmigt hatten. Am Zielbahnhof mussten die Fremdnutzer dann sogar „als arme Sünder den Weg zur Kriminalstation antreten“, weil der Bahnbeamte nicht Gnade vor Recht ergehen ließ.
Die Wiedereinführung separater Frauenabteile bei der Reichsbahn war erst wenige Monate vorher erfolgt, zusammen mit Nichtraucherbereichen in der 4. Klasse. Obwohl der im Leserbrief genannte Zug überfüllt war, kann man aus dieser Reservierung von Zugbereichen schließen, dass generell die Überbelegung der Züge zurückgegangen war.
Frauenabteile gibt es bei der Deutschen Bahn heute nicht mehr, und die Nichtraucherbereiche wurden auf einhundert Prozent der Plätze ausgedehnt.