Nach mehr als einem halben Jahr war endlich der nach den Sülzeunruhen über Hamburg verhängte Belagerungszustand aufgehoben worden – bereits einige Wochen vorher waren die Drahtverhaue auf dem Hamburger Rathausmarkt so reduziert worden, „daß die Passage nach allen Richtungen hin frei ist“ (BZ vom 13. Dezember).
Der Belagerungszustand hatte auch in Bergedorf gegolten, sich aber kaum bemerkbar gemacht. Die insgesamt 31 Verordnungen der Militärherrschaft über Waffenabgabe, Polizeistunde etc. kamen auch hier zur Anwendung, aber es gab nicht eine einzige Zeitungsmeldung über in Bergedorf stationierte Truppen – Geheimhaltungsvorschriften können dabei keine Rolle gespielt haben, wie die nebenstehende Anzeige belegt.