Da hatte Soldatenrats-Vertreter Röhr wohl zu selbständig gehandelt – nicht zum ersten Mal, siehe den Beitrag Die Revolution erreicht die Dörfer: nun war er wegen eigenmächtiger Verlängerung der Polizeistunde abberufen worden.
Die Festsetzung der Polizeistunde war nach der Revolution in die Zuständigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats übergegangen, wie verschiedene Bekanntmachungen der Räte für Groß-Hamburg, Bergedorf und Geesthacht belegen (siehe z.B. BZ vom 30. November, 2. und 23. Dezember 1918), und auch Röhr tauchte mit einer solchen Bekanntmachung auf: er setzte die Polizeistunde auf 22 Uhr (BZ vom 12. Februar 1919), was genau der Regelung in Hamburg, Bergedorf und Geesthacht entsprach und damit eigentlich kein Grund zur Aufregung war – aber vielleicht hatte er (verständlicherweise ohne dies in der Zeitung zu publizieren) Ausnahmen für die tanz- und feierfreudige Landbevölkerung von Fall zu Fall genehmigt.
Auch schien jetzt wieder die Landherrenschaft für die Polizeistunde zuständig zu sein, wie aus einer in der BZ vom 18. Februar 1919 veröffentlichten Bekanntmachung hervorging – ein sichtbares Anzeichen für den Kompetenzverlust der Räte nicht nur in Hamburg, sondern auch in Sande, für das der Regierungspräsident in Schleswig erklärte, „daß es rechtsunwirksam ist, wenn A.- oder S.-Räte Bestimmungen hierüber treffen“ (BZ vom 11. April 1919).
Einen Amtsnachfolger für Röhr als „Vertreter des Soldatenrats für die Vierlande“ scheint es nicht gegeben zu haben, und ob es überhaupt einen aus mehreren Personen bestehenden Soldatenrat in den Vierlanden gegeben hatte oder ob Röhr als einziger vom (Hamburger) Soldatenrat dorthin delegiert worden war, bleibt offen.