Die Rechtsgrundlage gab es schon einige Jahre, aber jetzt wurde es offenbar ernst: bei Fleisch und Fleischwaren mussten „deutlich sichtbar“ Bezeichnungen mit Nennung der Tiergattung angebracht werden, sonst und bei falscher Angabe drohten Geld- und/oder Gefängnisstrafe sowie der Pranger, d.h. die öffentliche Bekanntmachung des Schuldigen.
Das war zweifellos im Sinne der Verbraucher: zwar werden sie im Laden die gängigsten Fleischsorten haben unterscheiden können, aber bei Konserven und Wurst wird der äußere Anschein wenig hilfreich gewesen sein, und die Geschichten vom Hundefleisch (siehe den Beitrag Kriegsbrauchbare Hunde) waren sicher unvergessen.
Es wäre bestimmt hilfreich gewesen, wenn aus den wöchentlichen Bekanntmachungen der Landherrenschaften über die Lebensmittelrationen (Auszug siehe unten) jeweils die Fleischart ersichtlich gewesen wäre, doch in der Regel wurde nur undifferenziert „Fleisch“ angegeben. Lediglich Pferdefleisch wurde ggf. als solches bezeichnet, und Anfang 1919 hatte es vor allem dieses gegeben – vermutlich von aus dem Krieg zurückgekehrten Pferden, die nicht mehr arbeitstauglich waren: allein im Januar hatte die Kommandantur Altona sieben Pferdeversteigerungen annonciert, und man kann sich vorstellen, was aus den übriggebliebenen Tieren wurde.
Trotz des Kriegsendes hatte sich die Versorgungslage der Bevölkerung nicht verbessert (vielleicht wurde deshalb immer noch die im Krieg begonnene Wochen-Numerierung fortgesetzt), sondern teilweise verschlechtert: im ersten Quartal 1918 hatte es jede Woche 200 Gramm Fleisch gegeben, 1919 waren es im gleichen Zeitraum oft nur 150 Gramm, „mit eingewachsenen Knochen“. Allein die Pferdefleischrationen waren mit bis zu 375 Gramm größer.