Schon in einem nicht-öffentlich gehaltenen Vortrag vor dem Gewerkschaftskartell, der SPD-Distriktsverwaltung und dem Vorstand des Bauarbeiterverbands, der dann doch seinen Weg in die Bergedorfer Zeitung fand (19. Februar), hatte Bergedorfs Stadtbaumeister Friedrich Wilhelm Rück massive Kritik an den unterschiedlichen Wohnwelten in der Stadt geübt, wie sie in den Beiträgen Die Gewerkschaften und der Kleinwohnungsbau und vor allem Die Wohnverhältnisse in Bergedorf aufgezeigt wurden. Nun legte er in einer öffentlichen DDP-Versammlung nach: die geltenden Boden- und Hypothekengesetze seien die „erste und letzte Hauptursache unseres sozialen Elends und der uns alle verderbenden Massennot“, und er forderte eine Bodenreform nach den Vorstellungen von Adolf Damaschke: Wertsteigerungen von Grundstücken durch Ausweisung als Bauland sollten der öffentlichen Hand zufallen und nicht dem Grundeigentümer (siehe Adolf Damaschke, Die Bodenreform).
Schon der erste Bericht hatte zu einer Protestversammlung des Grundeigentümervereins geführt, in der Rechtsanwalt Kellinghusen die Stadt Bergedorf für die Missstände verantwortlich machte: sie habe durch ihre Grundstückskäufe auf dem Gojenberg für gestiegene Bodenpreise gesorgt, aber keine Wohnungen gebaut – die Vorwürfe Rücks seien haltlos. Damit stieß er in der Versammlung auf breite Zustimmung, und zur Interessenvertretung gegenüber der Stadt wurde ein Grundeigentümerrat gebildet (BZ vom 27. Februar), was aber sicher nicht bedeutete, dass die Beteiligten nun zu Befürwortern des Rätesystems generell geworden wären: wahrscheinlich hoffte man, dass ein „Rat“ in diesen Zeiten eher Gehör finden würde als ein bekannt konservativer Verein.
Dem war aber nicht so: im Sommer beschlossen Magistrat und Bürgervertreter, eine Gemeinde-Wertzuwachssteuer in Höhe von 140% der staatlichen Wertzuwachssteuer einzuführen (BZ vom 16. Juli) und diese Bodenwertzuwachssteuer rückwirkend ab 1. Januar 1918 zu erheben. Das ging zwar nicht so weit wie Damaschke und Rück gefordert hatten, aber es war immerhin ein Bodenreförmchen.
Friedrich Wilhelm Rück war seit Anfang 1919 zweiter Vorsitzender der DDP-Ortsgruppe und als Stadtbaumeister Nachfolger des Anfang 1917 verstorbenen Carl Dusi. Vorher war Rück als Architekt tätig: gemeinsam mit Hermann Distel entwarf er das neue Pastorat der St.Petri- und Pauli-Gemeinde (heute Bergedorfer Schlossstraße 2) und das Haus Wentorfer Straße 137, die beide in der Liste der Kulturdenkmäler im Bezirk Bergedorf aufgeführt sind.
Guten Tag,
aus welcher Quelle stammt die Annahme, Rück habe mit Diestel mein Haus in der Wentorferstrasse 137 entworfen?
Ausweislich der Bauakte und der Korrespondenz des Bauherren , meines Urgroßvaters unterzeichnete stets nur Herr Rück und wurde auch nur er angeschrieben.
Da es sich um ein vergleichsweise für damalige großbürgerliche Verhältnisse ausgesprochen bescheidenes Haus handelt ( es gab keine separaten Personaleingänge, keine Auffahrt, keinen Gartenplan, einen einfachen Weg mit nur einer Platte zur Haustür, keine Öfen im Obergeschoss …), der Stil völlig anders als die vom berühmten Diestel , der Bauherr zur Sparsamkeit gezwungen ( kein eigenes Vermögen, kein eigenes Einkommen – angewiesen auf die Mittel seiner Mutter) , spricht alles dafür, dass in der Tat nur Herr Rück der Architekt war.
Die Quelle ist die im Beitrag als Link angegebene „Liste der Kulturdenkmäler in Hamburg-Bergedorf“: dort werden beide, Diestel und Rück, als Entwurfsverfasser genannt. Wenn das nicht stimmt, muss die „Liste …“ und ggf. die Denkmalakte entsprechend korrigiert werden.