Das Garmachen eines Brotes kostete Geld, wie aus der Anzeige der Bäckerei Kähler aus Kirchwärder hervorgeht – Kähler nahm „hausbacken“ Brot an und verlangte quasi eine Nutzungsgebühr für seinen Backofen. Schon vorher hatten andere Kirchwärder Bäckereien wie Johannsen, Meyns und Ohde diese Dienstleistung per Annonce angeboten.
Altmodisch, bieder, reizlos nennt der aktuelle Online-Duden als Bedeutungen für hausbacken – der ursprüngliche Sinn, der auch vor hundert Jahren noch gebräuchlich war, taucht gar nicht auf: im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm wird „hausbacken“ als „für den hausbedarf gebacken, im gegensatz zu dem für den verkauf besser und feiner hergerichteten gebäck“ erklärt, und sie zitieren Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832) mit
„seis, wie ihm wolle, keine noth,
hausbacken, tüchtig ist mein brod.“
Selbstgemachtes, also hausgebackenes, Brot, das man vom Bäcker garmachen ließ, wird man in den Kriegs- und Nachkriegsjahren vielleicht sogar bevorzugt haben, denn dann wusste man, welche Zutaten Verwendung fanden, ob der Teig „tüchtig“ war oder mit Kartoffeln (siehe den Beitrag K wie Kartoffel), Steckrüben (siehe den Beitrag zum Steckrübenwinter) oder anderen Substanzen gestreckt. Gerade sogenannte Selbstversorger, also in erster Linie Bauern, werden deshalb im eigenen Hause gebacken haben. Man darf vermuten, dass dabei die Regelungen über die Beimengung von Kartoffeln etc. großzügig ignoriert wurden, was für die Bäcker nicht ohne Risiko war, denn sie sollten auch für die Vorschriftsgemäßheit des zugelieferten Brotteigs haften. Den Bäckern in der Stadt Bergedorf war das zu heiß: sie beschlossen, dass „fortan keinerlei Kuchen oder Brot zum Backen angenommen werden soll“ (BZ vom 14. Januar 1915).
Die in der „Bekanntmachung“ Kählers genannten Brotgewichte von 10, 15 und 20 Pfund erscheinen aus heutiger Sicht immens – aber man muss berücksichtigen, dass zum einen die Haushalte größer waren und es zum anderen sonst nicht viel zu essen gab: die allgemeinen Rationen waren für die Woche vom 26. Januar bis 1. Februar 1919 wie folgt festgesetzt: 2.300 Gramm Brot (oder 1.610 Gramm Mehl), je 30 Gramm Butter und Margarine, 250 Gramm Kunsthonig, 150 Gramm Zucker, 2.500 Gramm Kartoffeln, 60 Gramm Nudeln und 375 Gramm Pferdefleisch mit eingewachsenen Knochen.