Erntezeit = Felddiebzeit

Jahreszeitlich bedingt nahmen wie im Vorjahr (siehe den Beitrag Kein Bett im Kornfeld) die Felddiebstähle wieder zu, ebenso die Versuche, sie zu unterbinden.

Unter anderem hatten Geesthacht und Sande wieder Feldhüter eingestellt (BZ vom 6. Mai und 9. Juli), auch das Bergedorfer Eisenwerk für das ihm gehörende Ackerland in Sande (BZ vom 11. Juli), und Billwärder an der Bille setzte Dienstpflichtige im Vaterländischen Hilfsdienst dazu ein (BZ vom 24. August). Ganz ungefährlich war die Arbeit nicht: in Sande wurde ein Feldhüter verprügelt, in Geesthacht sogar einer durch einen Schuss verletzt (BZ vom 2. Juli und 25. September).

Bergedorfer Zeitung, 12. August 1918

Aber nicht jeder wollte sich auf offiziell bestallte Kräfte verlassen, wie die nebenstehende Anzeige belegt – ob der Einsatz von Fußangeln und Selbstschussanlagen legal war, ist eine wohl negativ zu beantwortende Frage. Jedenfalls war Krögers Besorgnis um seinen Weizen nicht unbegründet: es gab Meldungen aus Geesthacht, Kirchwärder und Neuengamme, dass dort Getreideähren von Dieben geschnitten wurden, und in Bergedorf wurden mehrere Frauen gefasst, die „ganze Garben Getreide nach Hause“ schaffen wollten (BZ vom 1., 21. und 10. August 1918).

Feldhüter und Polizei hatten durchaus Erfolge vorzuweisen: in Geesthacht verhaftete ein Polizist acht Kartoffeldiebe auf einmal (BZ vom 9. August), im nahegelegenen Escheburg waren es 15 Felddiebe in einer Nacht (BZ vom 30. Juli), und bei einer Polzeirazzia in Geesthacht wurden 25 Personen beiderlei Geschlechts festgenommen und in die Arrestzellen eingeliefert – bei „einer Anzahl anderer Personen“ konnten nur die Personalien festgestellt werden, da die beiden Arrestzellen voll belegt waren (BZ vom 25. September).

Felddiebstahl sollte nach einer Verordnung des Stellvertretenden Generalkommandos auf jeden Fall strafrechtlich verfolgt werden (BZ vom 8. August). Ob dies in jedem Fall geschah, ist fraglich: in diesem Zeitraum berichtete die BZ nur über einen Prozess: hier wurden wegen Gartendiebstahls Haftstrafen verhängt. Für illegalen Handel mit 30 Zentnern Roggen hielt das Schöffengericht Bergedorf dagegen eine Geldstrafe für angemessen. Die Großen ließ man also laufen.

Bergedorfer Zeitung, 1. August 1918

Bergedorfer Zeitung, 8. August 1918

 

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