Im Staatskrankenhaus Bergedorf (wie in allen Hamburger Krankenhäusern) wurden Nicht-Hamburger stärker zur Kasse gebeten: sie zahlten nun die Hälfte mehr als Bergedorfer und Hamburger für ihre Verpflegung.
Die Kostgeldsätze waren, wie es im Artikel heißt, „abgeändert“ worden, d.h. sie waren erhöht worden. Das genaue Ausmaß der Erhöhung kann nur per Analogieschluss ermittelt werden: die Hamburger Adressbücher gaben lediglich die Verpflegungssätze für die Allgemeinen Krankenhäuser St. Georg, Eppendorf und Barmbek wieder, für die Bergedorfer (und die Cuxhavener) Klinik waren keine Angaben zu finden. Teurer wurden sie alle, und der Zuschlag für kranke Preußen bestand auf jeden Fall seit 1914 (siehe z.B. Hamburger Adressbuch 1919 – auch für die Vorjahre sind die Angaben jeweils im Abschnitt V unter „Gesundheitswesen“ zu finden.).
In den drei genannten „staatlichen Krankenanstalten“ in Hamburg gab es vier „Verpflegungsklassen“: 1914 musste ein Hamburger (bzw. seine Krankenversicherung) in der untersten Kategorie 2,50 Mark pro Tag zahlen, ein Nicht-Hamburger 3,50 Mark. Die Sätze wurden 1915 erhöht auf 3 Mark bzw. 5 Mark und 1918 auf 4 Mark bzw. 6 Mark – in der teuersten Klasse ging es von 12 über 15 auf 20 Mark (für Auswärtige von 15 über 20 auf 30 Mark). Die beiden teuersten Klassen scheint es in Bergedorf nicht gegeben zu haben; die für Bergedorf genannte Tariferhöhung in der untersten und zweituntersten Klasse entsprach aber genau den Hamburger Steigerungen.
Dass in Bergedorf 1918 Klasse 4 zu Klasse 3 und Klasse 3 zu Klasse 2 wurde, entsprach ebenfalls der Änderung in Hamburg. Daraus auf bessere Verpflegung zu schließen, scheint unangebracht – es gab nur neue Bezeichnungen.