Buchhaltung, Revision und Steuererklärungen waren auch vor einhundert Jahren kompliziert, und mancher wird froh gewesen sein, wenn er diese Arbeiten einem Fachmann übertragen konnte, zum Beispiel dem Hamburger Bücherrevisor Gustav Bült (laut Hamburger Adressbuch seit 1915 Reginenstraße 55), der nun auch ein Büro in Bergedorf eröffnet hatte. Mehrfach (letztmalig am 8. Juni 1918) bot Bült per großer Zeitungsanzeige seine Dienste an – und gewann zumindest einen Kunden, die Wein-Großhandlung von Have.
Allerdings hielt diese Verbindung nicht lange, wie die Anzeige des Weinhändlers zeigt: die Aufforderung von Haves, Zahlungen nur an die Firma zu leisten (und nicht an den Buchhalter) kann Folge eines tiefen Zerwürfnisses gewesen sein, sie mag aber auch in unkorrektem Handeln Bülts ihre Ursache gehabt haben.
Letzteres war der Fall – als der Firmeninhaber Fronturlaub hatte und seinerseits die Bücher revidierte, stieß er auf eine beachtliche Unterschlagung und erstattete Anzeige, auch wegen Betrugs. Bült versuchte, sich den Nachforschungen zu entziehen und tauchte unter.
Doch er konnte schnell gefasst werden, kam in Hamburg ins „dortige“ Untersuchungsgefängnis und wurde vom „hiesigen“, also dem Bergedorfer, Amtsgericht vernommen (BZ vom 23. Juni 1918). Der Prozess wurde dann aber vor dem Hamburger Landgericht geführt, das Bült „wegen Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung zu sechs Monaten Gefängnis“ verurteilte, wobei allerdings die (fünfmonatige) Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wurde (BZ vom 26. November 1918), sodass der Missetäter Weihnachten wohl ein freier Mann war und in die Reginenstraße, wo ihn auch spätere Adressbücher als „Bücherrevisor“ verzeichneten, zurückkehren konnte.
Ob von Have auf seinem Schaden sitzenblieb, war der Bergedorfer Zeitung nicht zu entnehmen. Zumindest wurde die Firma nicht ruiniert: es gibt sie nach wie vor.