Der „Mord auf dem Gojenberg“ hatte die BZ immer wieder beschäftigt, zuerst am 19. Juni 1916, als sie über den Fund einer bereits verwesten Leiche auf dem Gojenberg berichtete. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich um einen Raubmord handelte, und ab Ende Juli 1916 wurde nach dem dringend tatverdächtigen Knecht Martin Ebert gefahndet (BZ vom 1. August 1916), der nach einigen Monaten gefasst werden konnte (BZ vom 14. Dezember 1916). Das Gericht befand ihn (siehe unten) schuldig und verurteilte ihn zum Tode, und auch eine Revisionsverhandlung kam zum selben Ergebnis (BZ vom 25. Juni 1918).
Da Ebert 1915 aus „Friedrichsberg“ ausgebrochen war, war er vor dem Prozess auf seine Zurechnungsfähigkeit untersucht worden, denn Friedrichsberg war damals eine sogenannte Irrenanstalt – siehe die Beschreibung der Irrenanstalt Friedrichsberg von 1869 und das Buch von Reinhard Otto, das auch den Wandel zur heutigen Klinik Eilbek beschreibt.
Die Todesstrafe wurde allerdings nicht vollzogen: als im November in Hamburg die Revolution ausbrach und die Gefangenen von Revolutionären befreit wurden, kam auch Ebert auf freien Fuß, wenn auch nur für kurze Zeit: bereits am nächsten Tag wurde er wieder verhaftet (BZ vom 8. und 9. November 1918). Seine Strafe wurde vom Vorsitzenden des Arbeiter- und Soldatenrates, Heinrich Laufenberg, der in jenen Tagen statt des Senats das Begnadigungsrecht ausübte, in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt (siehe hierzu die Schriften von Heinrich Laufenberg (S. 19) und Paul Neumann (S. 131)).
Zum „Jubiläum“ der Revolution 1918/19 gibt es ab dem 25. April 2018 im Museum für Hamburgische Geschichte unter dem Titel „Revolution! Revolution? – Hamburg 1918/19“ eine große Sonderausstellung als Teil des Themenjahres Hamburg 1918.1919 – Aufbruch in die Demokratie.