Der Sturz von der Bahnbrücke über die Dove-Elbe

Bergedorfer Zeitung, 13. Februar 1918

Es müssen schon sehr schlechte Sichtverhältnisse an jenem 23. November 1914 geherrscht haben, die dem Handelsgärtner Buhk aus Curslack zum Verhängnis wurden: er stürzte bei Dunkelheit im Schneesturm von einer Brücke über die Dove-Elbe und erlitt dabei ernsthafte Knochenbrüche.

Buhk fühlte sich als Opfer und wollte die Schuldfrage gerichtlich klären lassen – ein verständlicher Wunsch im Lichte der von ihm genannten Schadenshöhe von über 10.000 Mark, doch letztinstanzlich wies das Reichsgericht in Leipzig wie zuvor das Oberlandesgericht Hamburg seine Forderung gegen die Bergedorf-Geesthachter Eisenbahn als Brückenbetreiber ab: er habe „ohne zwingenden Grund trotz der ungünstigen Witterung an dem gefährlichen Wege festgehalten“ und so den Unfall weit überwiegend selbstverschuldet, da spiele die Frage, ob die sechs Meter vor der Brücke hängende Petroleumlampe brannte oder nicht, keine Rolle.

Die Details des Unfallhergangs erschließen sich nur mit Hilfe zweier Abbildungen in Rolf Wobbes Chronik der Vierländer Eisenbahn (S. 62f.): es gab nicht eine, sondern zwei Brücken, direkt nebeneinander liegend und parallel verlaufend – zur Westseite hin die Eisenbahnbrücke, östlich davon eine Straßenbrücke mit zwei schmalen Fußsteigen von je 60 cm Breite und einer Fahrbahn von 2,80 Breite. Buhk war offenbar vor der eigentlichen Brücke von der Straße abgekommen und marschierte auf dem Bahnkörper weiter, doch auf der Bahnbrücke gab es keine durchgehende Oberfläche, und so „fiel er dann zwischen den Bohlen hindurch auf den Erdboden“ unter der Brücke, etwa viereinhalb Meter tief.

Nicht geäußert hat sich das Gericht zu der von der BZ erwähnten Tatsache, dass Buhk aus einer Gastwirtschaft kam, obwohl solche Besuche Mut und Selbstvertrauen wachsen lassen und die Sicherheit des Gangs beeinträchtigen können sollen …

 

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