Zu Jahresbeginn 1917 war Bergedorfs Polizei deutlich geschwächt worden, obwohl sie eigentlich mehr als genug zu tun hatte: „mehrere städtische Schutzleute“ mussten zum Militärdienst (siehe BZ vom 6. Januar 1917) und sollten nun also durch eine „Polizeihilfstruppe“ ersetzt werden. Diese sollte bei der „Verteilung von Lebensmitteln, Feuerung und dergleichen“ die Ordnung aufrechterhalten – dass es vor Lebensmittelläden nicht immer ruhig und friedlich zuging, war ja schon in dem Beitrag Die Furien und andere Gesetzesbrecher zu lesen.
Aber bevor Waren zur Verteilung kamen, mussten sie erst von der Bahn entladen und dann zu den Lagern bzw. Händlern weiterbefördert werden, und auch hierfür brauchte man Personal, sodass gleich für einen entsprechenden Arbeitsdienst mitinseriert wurde.
Beide Tätigkeiten galten als Beschäftigung im „Vaterländischen Hilfsdienst“, für den seit Mitte März alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen waren: demnach waren zunächst alle Männer zwischen 46 und 60 Jahren „meldepflichtig“, sofern sie nicht in einem der ausgenommenen Bereiche (z.B. öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, Schifffahrt, Eisenbahn, unmittelbare Kriegsproduktion) beschäftigt waren, und konnten zu einem Dienst verpflichtet werden (siehe den Beitrag Die Frauen und der Vaterländische Hilfsdienst). Da wird wohl mancher das Angebot der Landherrenschaften vorgezogen haben.
Ein paar Wochen später suchte auch die Hansa-Schule einen Hilfsdienstpflichtigen für „Beschäftigung in leichten Arbeiten und Botengängen“ (siehe BZ vom 15. Mai 1917); zuvor hatte schon Sande einen solchen Mann „als Feld- und Waldwärter“ gesucht (siehe BZ vom 17. März 1917), um Holz- und Felddiebstahl zu unterbinden. Diese Anzeigen erschienen nur einmal, was dafür spricht, dass alle Stellen schnell besetzt werden konnten.