Dem Stadtbund hamburgischer Frauenvereine gehörte auch der Bergedorfer Frauenverein als Mitgliedsorganisation an (siehe BZ vom 19. Februar 1916), und die Forderung der Frauen überrascht zunächst einmal, denn die Zivildienstpflicht schränkte die persönliche Freiheit erheblich ein.
Man kann das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst (siehe hierzu 1000dokumente.de und Wikipedia), das ab Dezember 1916 diese Dienstpflicht einführte, durchaus als den Versuch sehen, die gesamte Wirtschaft und den Arbeitsmarkt unter Kriegsherrschaft zu stellen. Ein neues Kriegsamt beim Preußischen Kriegsministerium (mit entsprechenden regionalen Unterebenen) sollte die Umsetzung des Gesetzes übernehmen, durch das alle Männer zwischen dem 17. und 60. Lebensjahr das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes verlieren sollten und entweder in der Agrarwirtschaft oder der Rüstungs- bzw. sonstigen kriegswichtigen Industrie arbeiten mussten.
Man kann in diesem Gesetz aber auch den Beginn der sozialpartnerschaftlichen Beziehung zwischen Staat, Unternehmern und Gewerkschaften sehen, denn (auf Druck der SPD und der Gewerkschaften) wurden in allen größeren Betrieben mit mindestens 50 Arbeitern „Arbeiterausschüsse“ als Interessenvertretung der Arbeiter eingerichtet und die Gewerkschaftsbewegung als Vertretung der Arbeiterschaft politisch anerkannt (Herfried Münkler, S. 574f.). Ein lesenswerter Artikel der Frankfurter Zeitung vom 3. Dezember 1916 gibt einen Überblick über die kontroversen Beratungen des Reichstags hierzu.
Das Hilfsdienstgesetz galt nur für die männliche Bevölkerung – die Forderung der Frauenvereine wurde also nicht erfüllt. Welches Motiv hinter dem Beschluss der Organisation gestanden hatte, war der BZ nicht zu entnehmen: war es die Unterstützung des Krieges aus patriotischem Bewusstsein oder ging es ihnen im umfassenden Sinne um die Gleichstellung von Mann und Frau, um die Schaffung einer Grundlage für weitere Forderungen, z.B. nach dem Frauenwahlrecht?